Unzureichend identifizierte Eigentümer im Grundbuch der Tschechischen Republik – Frist zur Geltendmachung der Ansprüche der Eigentümer oder deren Erben bis zum 31.12.2023
,23.08.2023 / 16:29 | Aktualizováno: 25.08.2023 / 11:28
Auf der Webseite des Amtes für die Vertretung des Staates in Vermögensangelegenheiten (ÚZSVM) befindet sich eine Liste der Liegenschaften mit unzureichend identifizierten Eigentümern. https://www.uzsvm… mehr ►