Auszahlung von Renten nach Ausland und Lebensbescheinigung - Änderung mit Wirkung ab 1.7.2022
07.06.2022 / 14:26 | Aktualizováno: 07.06.2022 / 14:27
Ab dem 1.7.2022 wird die ČSSZ (die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung) wieder verlangen, dass die eigenhändige Unterschrift des Rentners auf dem Formular der Lebensbescheinigung amtlich beglaubigt wird.
Ein persönlicher Besuch der Konsularabteilung ist nur auf der Grundlage eines im Voraus vereinbarten Termins (per E-Mail oder telefonisch, rufen Sie uns zwischen 14 und 16 Uhr an) und dessen anschließender Bestätigung durch die Konsularabteilung möglich.
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