Unzureichend identifizierte Eigentümer im Grundbuch der Tschechischen Republik – Frist zur Geltendmachung der Ansprüche der Eigentümer oder deren Erben bis zum 31.12.2023
23.08.2023 / 16:29 | Aktualizováno: 25.08.2023 / 11:28
Auf der Webseite des Amtes für die Vertretung des Staates in Vermögensangelegenheiten (ÚZSVM) befindet sich eine Liste der Liegenschaften mit unzureichend identifizierten Eigentümern.
https://www.uzsvm.cz/seznam-nedostatecne-identifikovanych-vlastniku
Dort kann nach Namen der Eigentümer oder der Parzellenummer, nach den betroffenen Grundstücken oder Immobilien gesucht werden.
Falls fündig, ist die Behörde ÚZSVM zu kontaktieren - https://www.uzsvm.cz/the-list-of-properties-with-insufficiently-identified-owner. Der Anspruch wird in Übereinstimmung mit dem geltenden tschechischen Recht geprüft.