Praktikum
INFORMATIONEN FÜR INTERESSENTINNEN AN EINEM PRAKTIKUM AN DER VERTRETUNGSBEHÖRDE DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK IN ÖSTERREICH
Wer?
Ein Praktikum können Studierende tschechischer oder ausländischer Hochschulen, MitarbeiterInnen wissenschaftlicher Einrichtungen und Organisationen, die im Bereich internationale Beziehungen tätig sind, absolvieren, ev. auch weitere Bewerber, so dies im Interesse des tschechischen Außenministeriums liegt.
Wie?
InteressentInnen müssen Folgendes vorlegen:
- Motivationsschreiben– fasst die Bewerbung um ein Praktikum zusammen, erläutert die Spezialisierung des/der Bewerbers/Bewerberin, thematischen Bereiche, für die sich der/die Bewerber/in interessiert, führt den bevorzugten Praktikumstermin und die Sprachkenntnisse an (gute Deutsch- und Tschechischkenntnisse sind Voraussetzung). Das Motivationsschreiben ist an den Leiter der Botschaft der Tschechischen Republik in Österreich zu adressieren und in freier Form zu verfassen.
- Fragebogen zum Antrag auf ein Praktikum im Außenministerium der Tschechischen Republik – siehe „Dotazník k žádosti o umožnění studijní stáže na Ministerstvu zahraničních věcí ČR“ im Anhang
- Lebenslauf, ev. auch Empfehlungsschreiben
Der/die Bewerber/in für das Praktikum sendet die genannten Dokumente Lebenslauf, Motivationsschreiben und Fragebogen zum „Antrag auf ein Praktikum“ elektronisch an E: vienna@mzv.gov.cz.
Nach Beurteilung der Eignung beantragt der Leiter der Vertretungsbehörde die Bewilligung des Praktikums. In der weiteren Phase des Auswahlverfahrens übermitteln der/die Bewerber/in Kopien seines/ihres Personalausweises und der Bestätigung einer Krankenversicherung, die für den gesamten Praktikumszeitraum bestehen muss.
Bedingungen?
Die Botschaft der Tschechischen Republik in Österreich behält sich das Recht der Auswahl eines/einer geeigneten Kandidaten/in vor.
Das Auswahlverfahren ist ein zweiphasiger Prozess (zum Antrag äußern sich die Vertretungsbehörde in Österreich und die Zentrale des Außenministeriums der Tschechischen Republik), der ca. ein bis zwei Monate dauert. Auswahlkriterien: fachliche Voraussetzungen und Qualitäten des Bewerbers/der Bewerberin (u.a. Fähigkeit zur Informationsverarbeitung – kann im Rahmen des Auswahlverfahrens getestet werden), fachliches Interesse, Sprachkenntnisse (Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für das Praktikum).
Dem Praktikum liegt keine arbeitsrechtliche Beziehung zugrunde und es begründet KEINEN Anspruch auf Gehaltszahlung sowie Sozialversicherung. Die mit dem Praktikum verbundenen Kosten (Reise, Aufenthalt, Verpflegung usw.) erstattet die den/die Praktikanten/in entsendende Organisation oder der/die Praktikant/in selbst. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Praktikum.
Praktikumsdauer: 2 - 6 Monate
Das Praktikum ist unbezahlt. Nach Beendigung des Praktikums erhält der/die Praktikant/in ein Praktikumszeugnis der Botschaft der Tschechischen Republik in Österreich, das die Ergebnisse des Aufenthaltes zusammenfasst.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des tschechischen Außenministeriums.
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