Die rigide Vorgehensweise der österreichischen Organe gegen ausländische Erbringer von Dienstleistungen widerspricht dem Unionsrecht, entschied der EuGH
,13.11.2018 / 18:22 | Aktualizováno: 13.11.2018 / 18:49
In seinem heutigen Urteil im Fall C-33/17 Čepelnik kam der Europäische Gerichtshof zum Schluss, dass die österreichische innerstaatliche Rechtsregelung unverhältnismäßig dem freien Verkehr von Dienstleistungen entgegensteht. Der Europäische… mehr ►
