Unzureichend identifizierte Eigentümer im Grundbuch der Tschechischen Republik – Frist zur Geltendmachung der Ansprüche der Eigentümer oder deren Erben bis zum 31.12.2023
05.10.2023 / 12:19 | Aktualizováno: 18.10.2023 / 16:08
Auf der Webseite des Amtes für die Vertretung des Staates in Vermögensangelegenheiten (ÚZSVM) befindet sich eine Liste der Liegenschaften mit unzureichend identifizierten Eigentümern.
https://www.uzsvm.cz/seznam-nedostatecne-identifikovanych-vlastniku
Dort kann nach Namen der Eigentümer oder Parzellenummer, nach den betroffenen Grundstücken oder Immobilien gesucht werden.
Falls fündig, ist die Behörde ÚZSVM zu kontaktieren. Der Anspruch wird in Übereinstimmung mit dem geltenden tschechischen Recht geprüft.