deutsch  česky 

Erweiterte Suche
Artikelhinweis  Drucken  Decrease font size Increase font size X logo Facebook logo

Einreise mit Tieren

INFORMATION für Tierfreunde, die in/durch die Tschechische Republik reisen wollen

 

Die Einreise der Tiere aus Österreich in die Tschechische Republik ist durch die VERORDNUNG (EU) Nr. 576/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 geregelt.

Für die Einreise in die Tschechische Republik benötigen die Reisenden für ihr Tier:

 1) den internationalen Ausweis für kleine Tiere - den sog. PET PASSPORT.

2) Impfung gegen Tollwut (die Reise darf frühestens 21 Tage nach der Impfung folgen und während der Reise muss die Impfung wirksam sein).

3)  den Chip (die Tätowierung ist akzeptabel,  falls sie bis zum 2.7.2011 durchgeführt wurde und deutlich lesbar ist).

Weitere Informationen zum Thema Reisen mit Tieren finden Sie auf der Webseite der Tschechischen Staatlichen Veterinärverwaltung:

https://en.svscr.cz/animal-health/travelling-with-pet-animals/iii-travelling-with-dogs-cats-and-ferrets-to-the-czech-republic-from-the-eu-member-states/

 (Die Informationen sind nur in englischer Sprache abrufbar).

Kontaktangaben:

Státní veterinární správa České Republiky  (Tschechische Staatliche Veterinärverwaltung)
Slezská 7,120 00 Praha 2

Tel: 00420- 227010142

Fax: 00420-227010191
E-Mail: e.podatelna@svscr.cz

In die Tschechische Republik können alle Hunderassen einreisen. Maulkorb- bzw. Leinenzwang können Gemeindeämter oder Verkehrsgesellschaften durch eine allgemein verbindliche Regelung bestimmen.  Maulkorb- bzw. Leinenzwang gilt z.B. im Prager öffentlichen Verkehr.

Meerschweinchen, Hamster und sämtliche Nagetiere sowie Kriechtiere, Lurche, Aquariumfische, Papageien und andere Vögel dürfen mit Ihnen in die Tschechische Republik reisen, ohne eine veterinärärztliche Bewilligung, bzw. Bescheinigung zu haben.

Bei o.g. Státní veterinární správa (Veterinärverwaltung) fragen Sie auch bitte nach, falls Sie mit einem Pferd oder anderem hier nicht erwähnten Tieren in/durch die Tschechische Republik reisen möchten.