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Seit 15.5. gelten vereinfachte Einreisebedingungen nach Tschechien für Geimpfte

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 01.06.2021 / 02:00.)

Seit Samstag den 15.5. gelten vereinfachte Einreisebedingungen in die Tschechische Republik für Personen mit einem nationalen Impfzertifikat über eine Impfung gegen COVID-19.

Seit Samstag den 15.5. sind die Einreisebedingungen in die Tschechische Republik für Personen vereinfacht worden, denen von der Tschechischen Republik, Ungarn, Deutschland, Polen, Österreich, Slowenien oder der Slowakei ein nationales Impfzertifikat über die Impfung gegen COVID-19 ausgestellt worden ist und seit deren Impfung

  • im Falle eines Zwei-Dosen-Schemas mindestens 22 Tage, aber nicht mehr als 3 Monate seit der Erstimpfung,
  • im Falle eines Zwei-Dosen-Schemas und bei bereits erfolgter Zweitimpfung nicht mehr als 9 Monate seit der Erstimpfung,
  • im Falle eines Ein-Dosis-Schemas mindestens 22 Tage, aber nicht mehr als 9 Monate seit der Erstimpfung

vergangen sind.

Oben angeführte Personen müssen vor der Einreise auf das Staatsgebiet der Tschechischen Republik das Elektronische Einreiseformular ausfüllen und das Impfzertifikat bei einer Grenzkontrolle oder Kontrolle am Wohnort vorzeigen.

Ausländische Staatsbürger – dies gilt weiterhin auch für Geimpfte Personen – dürfen für eine Dauer von mehr als 12 Stunden nur zum Zwecke der Arbeit und unternehmerischen oder gleichartigen Tätigkeit, der Pflege ihrer Familienangehörigen, Kinder oder Tiere oder des notwendigen Besuchs von Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens einschließlich der Begleitung von Familienangehörigen oder nahestehenden Personen, zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen Angelegenheiten oder  Pannen- bzw. Notsituationen einschließlich der Begleitung von Familienangehörigen oder nahestehenden Personen, zu Beerdigungen, der Ausbildung einschließlich Praktika und Prüfungen, der Teilnahme an genehmigten Versammlungen, von Reisen zum Wohnort in die Tschechische Republik einreisen. Bei Einreise in die Tschechische Republik und dortigem Aufenthalt von maximal 12 Stunden müssen ausländische Staatsbürger, die aus Staaten mit mittlerem oder hohem Infektionsrisiko (also auch Österreich) einreisen, weder den Grund ihres Besuchs belegen noch sonstige Nachweise erbringen.  

Für geimpfte Personen entfällt ab dem 15.5. die Verpflichtung, einen negativen Testnachweis bei Grenzüberquerung vorzulegen und sich einem weiteren PCR-Test innerhalb von 5 Tagen nach Einreise in die Tschechische Republik zu unterziehen sowie die Verpflichtung zur Selbstisolation.