Personenstandsurkunden aus der Tschechischen Republik
23.07.2026 / 15:40 | Aktualizováno: 23.07.2026 / 15:46
Tschechische Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) werden von den zuständigen Standesämtern in der Tschechischen Republik ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung sind folgende Dokumente einzureichen:
- ausgefüllter Fragebogen zur Anforderung von Urkunden aus der Tschechischen Republik,
- ausgefülltes Antragsschreiben,
- Nachweis des Anspruchs auf Ausstellung der Urkunde.
Nachweis des Anspruchs
Personenstandsurkunden können nur an berechtigte Personen ausgestellt werden, insbesondere an:
- die betroffene Person,
- Ehegatten,
- Eltern,
- Kinder,
- Großeltern,
- Enkel und Urenkel,
- Geschwister,
- bevollmächtigte Personen.
Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizulegen (z. B. Ausweiskopie, Geburts- oder Heiratsurkunde, Vollmacht bzw. andere Nachweise des Rechtsanspruchs).
Mehrsprachiges Formular für Österreich
Die Urkunden können zusammen mit einem mehrsprachigen Formular gemäß der Verordnung (EU) 2016/1191 beantragt werden.
Zustellung und Gebühren
Die ausgestellten Urkunden werden an die vom Antragsteller gewählte tschechische Vertretungsbehörde in Österreich übermittelt. Die Urkunden werden dort persönlich abgeholt; die anfallenden Gebühren sind bei der Abholung zu entrichten.
Wichtiger Hinweis
Unvollständige Anträge oder fehlende Nachweise können die Bearbeitung verzögern. Bitte füllen Sie alle Formulare vollständig und gut leserlich aus und legen Sie die erforderlichen Nachweise bei.