Feststellung der tschechischen Staatsbürgerschaft und Ausstellung einer Staatsbürgerschaftsbescheinigung
23.07.2026 / 16:30 | Aktualizováno: 23.07.2026 / 16:25
Ein Antrag auf Feststellung der tschechischen Staatsbürgerschaft und Ausstellung einer Staatsbürgerschaftsbescheinigung kann beim zuständigen Kreisamt in der Tschechischen Republik oder über die Botschaft der Tschechischen Republik entsprechend dem Wohnsitz des Antragstellers im Ausland gestellt werden. Personen, die nie einen ständigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatten, wenden sich an das Bezirksamt Praha 1.
Wenn Sie den Antrag über die Botschaft einreichen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Der Antrag wird von der betroffenen Person gestellt. Für Kinder unter 15 Jahren stellt den Antrag ihr gesetzlicher Vertreter.
Dem ausgefüllten Antragsformular sind insbesondere folgende Unterlagen beizulegen:
- Geburtsurkunde,
- gegebenenfalls Heiratsurkunde,
- gegebenenfalls Scheidungsunterlagen,
- gültiger tschechischer Reisepass oder Personalausweis,
- gegebenenfalls eine frühere Staatsbürgerschaftsbescheinigung,
- Nachweise über die tschechische Staatsbürgerschaft der Eltern.
Ausländische Urkunden sind grundsätzlich in beglaubigter Form und mit amtlicher Übersetzung ins Tschechische vorzulegen.
Hinweis: Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den zuständigen Behörden in der Tschechischen Republik.