Reisepässe
23.07.2026 / 16:30 | Aktualizováno: 23.07.2026 / 16:33
Tschechische Staatsbürger können bei der Botschaft einen neuen Reisepass beantragen.
Die gesetzliche Bearbeitungszeit für einen Reisepass, der über eine Auslandsvertretung beantragt wird, beträgt bis zu 120 Tage.
Wichtig: Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.
Erforderliche Unterlagen
Bitte legen Sie eines der folgenden Dokumente vor:
- gültiger tschechischer Reisepass oder tschechischer Personalausweis,
- oder ein abgelaufener tschechischer Reisepass, ausgestellt nach dem 1. Januar 2014,
- oder eine Bescheinigung über die tschechische Staatsangehörigkeit, ausgestellt nach dem 1. Januar 2014.
Falls Sie keines dieser Dokumente besitzen, müssen Sie zunächst eine neue Bescheinigung über die tschechische Staatsangehörigkeit beantragen. Erst danach kann ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Bei Namensänderung
Zusätzlich ist vorzulegen:
- eine tschechische Personenstandsurkunde, die die Namensänderung nachweist (z. B. Heiratsurkunde).