Eheschließung von Ausländern in Tschechien
23.07.2026 / 17:30 | Aktualizováno: 23.07.2026 / 17:30
INFORMATION für Ausländer, die in der Tschechischen Republik heiraten möchten
Alle Personen, die beabsichtigen, in der Tschechischen Republik zu heiraten und nicht die tschechische Staatsangehörigkeit haben, sollten sich dringend über die notwendigen Unterlagen bei dem Standesamt informieren, wo sie heiraten möchten.
In der Regel werden von den ausländischen Staatsbürgern seitens der Standesämter in der Tschechischen Republik folgende Dokumente verlangt:
- Geburtsurkunde;
- Ehefähigkeitszeugnis;
- Meldebescheinigung mit der Angabe über den Wohnsitz, Familienstand und Staatsangehörigkeit;
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, falls sie verwitwet sind;
- Scheidungsurteil, falls sie geschieden sind;
- Bescheinigung über den befugten Aufenthalt in der Tschechischen Republik, ausgestellt durch die tschechische Polizeibehörde. Die Bescheinigung darf nicht älter als 7 Tage sein;
- Reisepass oder Personalausweis als Identitätsausweis.
Alle Dokumente sind im Original oder beglaubigter Kopie vorzulegen und sie sind mit einer amtlichen Übersetzung in die tschechische Sprache zu versehen.
Weitere orientierende Informationen zur Eheschließung in der Tschechischen Republik finden Sie auf der offiziellen Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik.