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Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft in Österreich

Tschechische Staatsbürger können den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses über die Botschaft der Tschechischen Republik in Wien einreichen. Die Botschaft nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn an das zuständige Standesamt in Tschechien weiter.

Wichtig: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger tschechischer Personalausweis oder Reisepass
  • Tschechische Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Meldebestätigung über den tschechischen Hauptwohnsitz (výpis z evidence obyvatel o místu trvalého pobytu)
  • Bescheinigung über den Familienstand aus dem tschechischen Melderegister (výpis z evidence obyvatel o osobním stavu)
  • Bei dauerhaftem Aufenthalt in Österreich: amtliche Bescheinigung über Wohnsitz und Familienstand von der zuständigen österreichischen Behörde
  • Bei geschiedenen Personen: rechtskräftiges Scheidungsurteil (gegebenenfalls mit den erforderlichen EU-Bescheinigungen)
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Falls erforderlich: Nachweis über die aktuelle Namensführung

Hinweis: Die tschechischen Bescheinigungen über Hauptwohnsitz und Familienstand müssen nicht vorgelegt werden, wenn die entsprechenden Angaben aus einem gültigen tschechischen Personalausweis ersichtlich sind.

Weitere Hinweise

  • Österreichische Urkunden mit amtlicher Unterschrift und Stempel müssen für die Verwendung in Tschechien mit einer amtlichen Übersetzung ins Tschechische vorgelegt werden.
  • Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses und eventuelle Beglaubigungen fallen Verwaltungsgebühren an.
  • Welche weiteren Unterlagen für die Eheschließung in Österreich erforderlich sind, bestimmt das zuständige österreichische Standesamt.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom zuständigen tschechischen Standesamt am aktuellen oder letzten Wohnsitz in Tschechien ausgestellt. Hatte die antragstellende Person nie einen Wohnsitz in Tschechien, ist das Standesamt des Stadtbezirks Prag 1 zuständig.