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Möglichkeiten zu PCR-Tests für Selbstzahler in Tschechien und Österreich

Als Nachweise über eine RT-PCR-Testung auf SARS-Cov-2 mit negativem Ergebnis gelten nur solche, die von Ärzten oder Gesundheitseinrichtungen ausgestellt worden sind. Der Test darf nicht älter als vier Tage sein und erfolgt auf eigene Kosten. Ein Formular für einen Nachweis finden Sie hier.

Im Falle einer Grenzüberschreitung ohne gültigen Nachweis muss das zuständige Regionale Hygieneamt über die Einreise in Kenntnis gesetzt werden, und sich unverzüglich einem RT-PCR-Test unterzogen werden. Der Nachweis darüber muss dem zuständigen Regionalen Hygieneamt binnen 72 Stunden ab Einreisezeitpunkt vorgelegt werden. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, entscheidet das zuständige Regionale Hygieneamt über notwendige Quarantänemaßnahmen.

Eine Übersicht österreichischer Labore, in denen COVID-19-Tests durchgeführt werden, finden Sie hier.

Österreich ermöglicht Testungen nun auch ohne vorherige ärztliche Indikation, d.h. auch für Selbstzahler. Labore in Österreich, die PCR-Tests für Selbstzahler anbieten, finden Sie hier.

Eine Übersicht der Teststellen in Tschechien finden Sie hier.