
Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik und den Tschechischen Zentren
03.04.2018 / 21:36 | Aktualizováno: 10.01.2022 / 17:28
Am 7. Februar 2018 unterzeichneten Außenminister Martin Stropnický und Generaldirektor der Tschechischen Zentren Ondřej Černý eine Vereinbarung über die Bedingungen der gegenseitigen Zusammenarbeit. Die Vereinbarung wurde auf der Grundlage der § 12 und § 13 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst und die Änderung einiger Gesetze, GBl. Nr. 150/2017, getroffen und legt zwei grundlegende Formen der gegenseitigen Zusammenarbeit fest.
In dem einen Fall hat das Tschechische (Kultur-)Zentrum eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend dem Recht des Empfangsstaates, bzw. den gültigen internationalen Normen. In dem anderen Fall ist das Tschechische Zentrum Teil der Botschaft. In diesem Sinne ist das Tschechische Zentrum Wien Teil der Botschaft der Tschechischen Republik in Wien und organisiert deren Kulturveranstaltungen.