Programm zur Förderung der Publikation von Übersetzungen der tschechischen Literatur im Ausland
11.07.2017 / 11:55 | Aktualizováno: 11.01.2022 / 12:11
Mehr Informationen und Antrag auf Förderung der Veröffentlichung von Übersetzungen der tschechischen Literatur im Ausland.
Ausschreibende Institution:
Kulturministerium der Tschechischen Republik
Abteilung für Kunst, Literatur und Bibliotheken
Maltézské náměstí 1
118 11 Prag 1
Tschechische Republik
Voraussetzungen:
– die Subvention dient der Förderung der Publikation von Übersetzungen der tschechischen Literatur im Ausland; eine Förderung kann beantragt werden für:
1) ein ganzes Buch (oder ein Themenheft einer Zeitschrift, in dem mindesten 50% des Gesamtumfangs der tschechischen Literatur gewidmet sind),
2) eine Leseprobe im Umfang von 10–25 Normseiten des Texts (eine Normseite hat 1800 Zeichen inklusive Leerzeichen);
– der Förderantrag wird vom/von der Verleger_in (im Falle des Buches), bzw. vom/von der Herausgeber_in, Literaturagenten/Literaturagentin oder Übersetzer_in (im Falle der Leseprobe und des Themenhefts einer Zeitschrift) gestellt;
– der/die Antragsteller_in für die Förderung der Übersetzung einer Leseprobe muss noch keinen Vertrag über eine Veröffentlichung der Leseprobe mit einem/einer Verleger_in oder Herausgeber_in abgeschlossen haben;
– der/die Antragsteller_in für die Förderung der Übersetzung einer Leseprobe stimmt zu, dass die Leseprobe im Falle einer Förderung durch das Kulturministerium der Tschechischen Republik auch für die Zwecke der staatlichen Präsentation genutzt wird;
– im Rahmen eines Antrags auf Förderung der Publikation der Übersetzung eines ganzen Buchs kann eine Förderung der Übersetzung (bis zu 50% der gesamten Publikationskosten), der Kosten für die Umschlaggestaltung, die grafische Gestaltung, den Satz, den Druck (bis zu 50% der gesamten Publikationskosten), der Kosten für Autorenrechte (bis zu 15% der gesamten Publikationskosten) und der Werbungskosten (bis zu 25% der gesamten Publikationskosten) beantragt werden; die Gesamtsumme der Förderung darf 70% der gesamten Publikationskosten nicht übersteigen.
– die Subvention schließt die Genres Lyrik, Prosa, Kinder- und Jugendliteratur, Comic, Theater, Essayistik u. a. ein;
– vorrangig gefördert wird zeitgenössische Literatur;
– die Sprache, aus der übersetzt wird, ist Tschechisch;
– bei den Zielsprachen gibt es keine Einschränkungen;
– wenn das Buch nicht in dem Jahr erscheint/die Leseprobe nicht in dem Jahr realisiert wird, in dem die Förderung bewilligt wurde, erlischt der Förderanspruch (bei schwerwiegenden, schriftlich dargelegten Gründen kann die Frist verlängert werden);
– die endgültige Förderentscheidung trifft das Kulturministerium der Tschechischen Republik auf Grundlage der Empfehlung einer Fachkommission der Abteilung für Kunst, Literatur und Bibliotheken, die sich aus Vertreter_innen der literarischen und künstlerischen Öffentlichkeit zusammensetzt;
– bei der Beurteilung der Förderanträge richtet sich die Kommission nach folgenden Kriterien: a) nachgewiesene fachliche Qualität und Erfahrung des Übersetzers/der Übersetzerin, b) Qualität des zu übersetzenden Texts, c) Interesse des Verlegers/der Verlegerin an Veröffentlichung der tschechischen Literatur, d) Werbe- und Vertriebsstrategie (Punkte c) und d) gelten nicht für die Förderung der Übersetzung von Leseproben);
– der Förderantrag muss das ausgefüllte Formular und alle angegebenen Anlagen beinhalten;
– der Förderantrag muss am Computer ausgefüllt werden;
– das Budget ist in Euro anzugeben;
– bevorzugte Sprache des Förderantrags ist Englisch;
– Förderanträge für das folgende Kalenderjahr müssen beim Kulturministerium immer bis zum 15. November oder bis zum 15. April des Folgejahres eingereicht werden, und zwar entweder in elektronischer, oder in gedruckter Form an die unten genannte Adresse;
– falls der eingereichte Förderantrag unvollständig ist, hat der/die Antragsteller_in die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen auf Aufforderung des Kulturministeriums umgehend nachzureichen; unvollständige Förderanträge sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen;
– falls es zu irgendeiner Veränderung der vom/von der Antragsteller_in im Förderantrag aufgeführten Bedingungen und Umstände kommt, ist der/die Antragsteller_in (Verleger_in, Herausgeber_in, Übersetzer_in, Literaturagent_in) verpflichtet, diese Veränderung dem Kulturministerium der Tschechischen Republik unverzüglich mitzuteilen;
– in der Publikation, dem thematischen Heft einer Zeitschrift, bzw. der Leseprobe, deren Veröffentlichung durch das Kulturministerium der Tschechischen Republik gefördert wurde, ist diese Tatsache gemeinsam mit dem Logo des Kulturministeriums der Tschechischen Republik unbedingt anzugeben (zum Beispiel: „Die Herausgabe dieser Publikation wurde durch das Kulturministerium der Tschechischen Republik gefördert.“);
– die offiziellen Ergebnisse des Antragsverfahrens werden auf der Website des Kulturministeriums der Tschechischen Republik (www.mkcr.cz) Ende Februar/Anfang März (Einreichungsfrist im November), bzw. im Mai (Einreichungsfrist im April) veröffentlicht; bei nicht erfolgreichen Förderanträgen wird eine kurze Begründung hinzugefügt;
– VerlegerInnen, HerausgeberInnen bzw. LiteraturagentInnen wird die Förderung der Übersetzung einer Leseprobe gemäß dem aktuellen Kurs CZK/€ in tschechischen Kronen auf das jeweilige Bankkonto überwiesen, nachdem die Übersetzung fertig gestellt und in elektronischer Form mit einem (vom/von der Übersetzer_in unterschriebenen) Nachweis darüber, dass alle finanziellen Verpflichtungen des Antragstellers/der Antragstellerin gegenüber dem Übersetzer beglichen sind, an die unten angegebene Adresse übermittelt wurde;
– Übersetzer_innen wird die Förderung der Übersetzung einer Leseprobe gemäß des aktuellen Kurses CZK/€ in tschechischen Kronen aufs Bankkonto überwiesen, nachdem die Übersetzung fertig gestellt und in elektronischer Form an die unten angegebene Adresse übermittelt wurde;
– die Förderung der Übersetzung eines ganzen Buchs (oder eines Themenhefts einer Zeitschrift) wird dem/der Antragsteller_in (Verleger_in, Herausgeber_in) gemäß des aktuellen Kurses CZK/€ in tschechischen Kronen aufs Bankkonto überwiesen, nach:
1) Veröffentlichung der Publikation und Zusendung von 6 Exemplaren des Titels an die unten angegebene Adresse;
2) Übersendung eines (vom/von der Übersetzer_in unterschriebenen) Nachweises darüber, dass alle finanziellen Verpflichtungen des Verlegers/der Verlegerin gegenüber dem/der Übersetzer_in beglichen sind;
3) Übersendung des Projektabschlusses und der Abrechnung (einzelne Posten aufgeschlüsselt in einer Tabelle);
4) Übersendung der Rechnungskopien für die Umschlagsgestaltungs-, grafischen Gestaltung-, Satz- und Druckkosten, die Kosten für die Autorenrechte und die Werbe- und Vertriebskosten, sofern diese Posten vom Kulturministerium der Tschechischen Republik gefördert wurden.