Regelungen für Einreisende aus Deutschland nach Tschechien: Kleiner Grenzverkehr weiterhin erlaubt
15.11.2020 / 17:56 | Aktualizováno: 03.12.2020 / 16:56
(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 03.12.2020 / 17:00.)
Ab dem 16. 11.2020 ist Deutschland von der Tschechischen Republik als Risikogebiet („Kategorie rotes Land“) eingestuft worden und damit sind auch Regelungen für Einreisende aus Deutschland verschärft worden. Die Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht gelten hauptsächlich für dringende, kurzfristige Fahrten nach Tschechien aus familiären, medizinischen oder beruflichen Gründen. Berufspendler sowie Schüler und Studenten sind generell auch von der Test- und Quarantänepflicht befreit.
Der kleine Grenzverkehr zwischen Deutschland und Tschechien bleibt möglich. Reisende aus Deutschland können ab Dienstag den 17.11.2020 für Aufenthalte von bis zu 24 Stunden ohne Test oder Quarantäne und auch ohne Registration nach Tschechien einreisen.
Allgemeine Regelungen: Einreisende, welche sich innerhalb der letzten 14 Tage für mehr als 12 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen einen negativen Covid PCR-Test vorlegen (welcher höchstens 72 Stunden vor der Einreise unternommen worden ist) und online vor dem Reiseantritt ein Einreiseformular ausfüllen (die ausgedruckte Bestätigung muss mitgeführt werden und bei evt. Kontrolle vorgelegt werden!). Bei Einreise ohne einen negativen Test gilt die Pflicht, sich innerhalb von 5 Tagen testen zu lassen und einen negativen Test spätestens 7 Tage nach der Einreise dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen und in der Zwischenzeit sich abzusondern. Zusätzlich zu den obengenannten Regelungen gelten auch Ausnahmen für folgende Personengruppen: EU-Bürger und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltsgenehmigung in einem EU-Land, die nur durch Tschechien durchreisen. Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren sind nicht verpflichtet Mundschutz zu tragen.
Touristische Reisen nach Tschechien bleiben weiterhin untersagt.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Englischen
auf der Webseite des tschechischen Innenministeriums.
Die aktualisierte anti-epidemische Verordnung vom 17. November 2020
und Aktualisierte Liste der Laender nach Risikostufe.