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Ausrufung des Notstandes im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie + Formular für Pendler

Im Anschluss an den Beschluss über die Ausrufung des Notstandes hat die Regierung entschieden, Krisenmaßnahmen zu treffen. Die Regierung der Tschechischen Republik ordnet mit Wirkung ab dem 14. März 2020 an
- Eintrittsverbot für alle ausländischen Staatsbürger die aus einem Risikogebiet (Deutschland inklusive) kommen, mit Ausnahme von Ausländern, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis von mehr als 90 Tagen oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen; und fuer die Pendler. Ab dem 16. März gilt diese Maßnahme für alle Ausländer.

Mehr Informationen erfahren Sie auf den Seiten des tschechischen Innenministeriums (Englisch).

Die Leute, die nachweislich die Grenzen regulär überschreiten, v.a. die Pendler, können die Grenze auf anderen Übergängen überschreiten. Dabei müssen sie die entsprechende Bestätigung dabei haben. Formulare, und nähere Informationen inkl. der Liste der Grenzübergänge kann auf den Webseiten des tschechischen Innenministeriums gefunden werden.