Vertragsgestaltung
13.01.2011 / 14:37 | Aktualizováno: 29.06.2022 / 12:04
Vertragsklauseln, z.B. Liefer- und Zahlungsbedingungen, müssen so formuliert werden, dass sie für den ausländischen Vertragspartner akzeptabel, im Ausland rechtlich zulässig und gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzbar sind.
Hierfür ist es erforderlich, die Grundzüge des jeweiligen Vertragsrechts zu kennen und bei der jeweiligen Vertragsgestaltung entsprechend zu berücksichtigen.
Die Tatsache, dass das tschechische Recht zum kontinentaleuropäischen Recht gehört, die Rechtsanpassung nach 1989 sich vor allem an Österreich und dem deutschen Recht orientierte und die Tschechische Republik nicht nur Mitgliedsstaat der EU, sondern auch fast aller wesentlichen internationalen Abkommen im Bereich des Wirtschaftsrechts ist, erleichtert es deutschen Unternehmern erheblich. Das tschechische Vertragsrecht weicht in den wesentlichen Punkten nicht entscheidend vom deutschen Kaufrecht ab. Wenn man regelmässig Geschäfte in Tschechien macht, ist es sinnvoll, einen Anwalt zu haben, der sich im tschechischen Recht auskennt.
Deutsch-Tschechische Juristenvereinigung
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Deutsch-tschechische Anwalstkanzlei
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UN – Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.4.1980)
Sowohl das deutsche als auch das tschechische Vertragsrecht sind dem UN-Kaufrecht unterworfen. Normalfall der Anwendung des UN-Kaufrechts ist der Warenkauf zwischen gewerblichen Verkäufern aus verschiedenen Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts. Verkäufer und Käufer müssen weder Kaufleute sein, noch die Staatsangehörigkeit eines der Vertragsstaaten haben. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthaltsort und die Niederlassung. Der Vorteil des UN-Kaufrechts liegt darin, dass es sowohl für den Deutschen als auch für den Tschechen sein Recht ist und keiner durch fremdes Recht benachteiligt ist.
Das UN-Kaufrecht regelt das Zustandekommen von Kaufverträgen – auch Werklieferungsverträgen – einschließlich der Vereinbarung allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag
Voraussetzung für das Vorliegen eines wirksamen Kauf- oder Dienstleistungsvertrags ist auch nach tschechischem Recht die Einigung der Parteien über :
- einen Kaufgegenstand
- die Übertragung des Eigentums an diesem
- die Verpflichtung zur Bezahlung des Kaufpreises
Nach tschechischem Recht ist die Erklärung einer Partei alleine noch nicht verbindlich. Wenn Bindungswirkung erreicht werden soll, so ist ein Vorvertrag viel üblicher als in Deutschland. In diesem schriftlichen Vertrag verpflichten sich beide Parteien zum Abschluss des Hauptvertrages. Bei tschechischen Vertragspartnern wird in den Praxis viel mehr darauf geachtet, dass wichtige Verträge mit den im Handelsregister eingetragenen Staatsorganen abgeschlossen werden. Unter www.justice.cz ist das Handelsregister kostenlos und aktuell zugänglich.
Die Empfehlung: Machen Sie die Verträge immer schriftlich. Vor dem Vertragsabschluss klären Sie alles mit Ihrem Rechtsanwalt und informieren Sie sich, was im Nachbarland gilt oder anders ist als in Deutschland.