Unternehmensgründung in der Tschechischen Republik
13.01.2011 / 14:32 | Aktualizováno: 30.06.2022 / 17:03
Nach der Wende 1989 war die Tschechische Republik für ausländische Unternehmen aus mehreren Gründen ein sehr interessanter Investitionsstandort. Sie war ein neuer zukunftsträchtiger Markt, der Arbeitsmarkt bot gut ausgebildete und talentierte Arbeitskräfte, die Arbeitskosten waren sehr niedrig.
Heute entscheiden sich die Firmen aus folgenden Gründen für den Standort Tschechien:
- die Infrastruktur ist gut, die Arbeitskosten sind immer noch günstig
- das Wirtschaftswachstum ist hoch und die Arbeitskräfte sind qualifiziert
- in der Tschechien ist ein guter, wachsender Markt, niedriger Steuern, relativ niedrige Lohnkosten und eine gute Infrastruktur
Das Tschechische Recht kennt mehrere Arten von Gesellschaften. Am meisten verbreitet sind in der Praxis die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft.
GmbH (spol.s.r.o):Eine GmbH kann von Ausländern problemlos gegründet werden. Die Firma kann sich zu 100% in ausländischer Hand befinden, man benötigt weder tschechische Mitgesellschafter noch tschechische Geschäftsführer. Eine solche tschechische GmbH kann aus einer einzigen Person bestehen
(Einpersonen GmbH). In diesem Falle ist eine Person gleichzeitig einziger Gesellschafter und auch einziger Geschäftsführer. Es können auch auf Wunsch mehrere Personen (bis 50 Personen) Eigentümer oder Geschäftsführer der Firma sein. Das Mindeststammkapital bei einer neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 200 000 CZK (ca. 8.020 EUR). Das Stammkapital wird bei der Gründung der Gesellschaft bei einer Bank auf das Firmenkonto der zu gründenden Gesellschaft eingezahlt. Die Handelsgesellschaften entstehen zum Tag ihrer Eintragung ins Handelsregister.
Der Gesellschafter einer tschechischen GmbH benötigt seinen Reisepass. Weitere Dokumente werden als Gesellschafter nicht benötigt. Möchte diese Person gleichzeitig Geschäftsführer werden, benötigt er noch einen Strafregisterauszug seines Heimatlandes (Führungszeugnis).
Aktiengesellschaft (a.s. oder akc. spol.): ist eine privatrechtliche Vereinigung. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Aktiengesellschaft ist eine international bedeutsame Unternehmensform. Bei Aktiengesellschaften macht der festgelegte Mindestbetrag 2 000 000 CZK (ca. 80.191 EUR). Weitere Informationen unter Czech.cz
Eine Firmengründung in Tschechien ist für Ausländer problemlos. Zwischen Tschechien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, so dass Sie Gewinne nicht doppelt versteuern müssen.
Mehr Informationen unter:
- Ministerium für Industrie und Handel: www.mpo.cz
- Datenbank des Handelsregisters: https://www.justice.cz/
- Gewerberegister: https://www.rzp.cz/eng/index.html
- Informationsseiten über unternehmerische Tätigkeit in der ČR: https://www.businessinfo.cz/business-guide/
- Portal der öffentlichen Verwaltung der ČR: https://portal.gov.cz/en
Registrierungs- und Steuerpflichten:
Jedes Subjekt, das in der Tschechischen Republik eine Zulassung oder Berechtigung zur unternehmerischen Tätigkeit erhält, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt oder steuerbare Einkommen zu erzielen beginnt, muss sich innerhalb von dreissig Tagen ab diesem Zeitpunkt beim zuständigen Finanzamt registrieren lassen.
Hat die Gesellschaft Beschäftigte, muss sie diese bei der zuständigen Sozialversicherungsverwaltung und den jeweiligen Krankenkassen der Beschäftigten an- bzw. abmelden. In beiden Fällen beträgt die Meldefrist 8 Tage. Auch die Gesellschaft selhat als Arbeitgeber muss sich innerhalb von 8 Tagen bei der zuständigen Sozialversicherungsverwaltung und den Krankenkassen registrieren lassen.
Mehr Informationen unter:
- Finanzministerium: https://www.mfcr.cz/
- Finanzverwaltung: https://www.financnisprava.cz/en/index
- Ministerium für Arbeit und Soziales: https://www.mpsv.cz/web/en
- Ministerium für Gesundheitswesen: https://www.mzcr.cz/en/the-ministry-of-health/
- Allgemeine Krankenversicherung: https://en.vzp.cz/
- Tschechische Sozialversicherungsverwaltung: https://www.cssz.cz/web/lang