Tschechisches Führungszeugnis
Das tschechische Führungszeugnis für eine physische (natürliche) Person ist bei dem Generalkonsulat der Tschechischen Republik in Berlin von dem Antragsteller persönlich oder eine bevollmächtigte Person (mit beglaubigter Vollmacht) zu beatragen.
Vorzulegen sind:
1) das Original des Reisepasses oder Personalausweises,
2) das Original der (deutschen) Geburtsurkunde In beiden Fällen handelt es sich um Dokumente der Person, für welche das Führungszeugnis ausgestellt werden soll.
Die Unterlagen werden durch das System Czech POINT an die zuständige Behörde (Rejstřík trestů ČR) zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 20 Tagen.
Man kann auch die Apostille zum Führungszeugnis beantragen.
Man kann das tschechische Führungszeugnis für eine physische (natürliche) Person auch direkt in der Tschechischen Republik bei der Behörde "Rejstřík trestů" (Adresse: Soudní 1, Praha 4) oder anderen Gemeindeämtern, die mit dem System Czech POINT ausgestattet sind, persönlich oder in Vertretung mit beglaubigter Vollmacht, die allerdings mit Apostille und amtlicher Übersetzung ins Tschechische versehen sein muss, beatragen.
Seit 1.1.2012 kann man (jegliche Person) das Führungszeugnis für juristische Personen auf dem ausgedrückten Formular beantragen. In diesem Fall werden die Personalangaben des Antragstellers nicht überprüft:
- persöhnlich im Sitz der Behörde "Rejstřík trestů" (Adresse: Soudní 1, Praha 4)
- persönlich bei einer der Auslandsvertretungen der Tschechischen Republik (Botschaft oder Generalkonsulate), die über das System Czech POINT verfügen,
- per Post an die Adresse Soudní 1, 140 66 Praha.
- In diesem Fall muss man eine Gebührmarke im Wert von 100 tschechischen Kronen aufkleben
Eine Terminvereinbarung für Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen ist erforderlich! E-Mail: Duesseldorf.Consulate@mzv.gov.cz oder Tel.: 0211 5669 4239
Alle Antragsteller werden gebeten, die Zuständigkeitsbereiche der diplomatischen Vertretungen der Tschechischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin, Wilhelmstraße44, 10117 Berlin
- für Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, – unter der Tel.-Nr.: 030/226 38-124
- für Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein – unter der Tel.-Nr.: 030/226 38-115.
Das Generalkonsulat in München, Libellenstraße 1, 80939 München-Freimann, Tel.-Nr.: +498995837232, Webseiten: http://www.mzv.gov.cz/munich, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig.
Das Generalkonsulat in Dresden, Erna-Berger-Straße 1, 01097 Dresden, Tel.-Nr.: +4935165567-0, Webseiten: http://www.mzv.gov.cz/dresden, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig.