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Beglaubigung

Das Generalkonsulat der Tschechischen Republik in Düsseldorf führt Beglaubigungen von Kopien, Übersetzungen und Unterschriften durch. Weiterhin ist es möglich, die Unterschriftenechtheit beglaubigen zu lassen, sowie die Tatsache, dass es sich um die jeweils eigene Unterschrift handelt.

1.     Kopienbeglaubigung

Zur Beglaubigung einer Kopie ist sowohl die Originalurkunde, als auch die Kopie vorzulegen, deren Richtigkeit anschließend beglaubigt werden soll.

Wichtiger Hinweis: Nicht beglaubigt werden können beispielsweise folgende Dokumente: Personalausweiskopien, Militärausweise, Reisepässe und andere Ausweise, Sparbücher, Schecks, Wechsel, Lose, Lottoscheine, geometrische Pläne und technische Zeichnungen.

2.     Unterschriftenbeglaubigung

Für eine Unterschriftenbeglaubigung muss der Antragsteller anwesend sein und seinen gültigen, mit einem Lichtbild versehenen Personalausweis vorlegen. Bei manchen Urkunden ist die Unterschriftenbeglaubigung nicht gebührenpflichtig. Nähere Informationen dazu erteilt das Generalkonsulat der Tschechischen Republik in Düsseldorf.

3.     Beglaubigung von Übersetzungen

Es können Übersetzungen vom Deutschen ins Tschechische und umgekehrt beglaubigt werden.

4.     Anerkennung der Eigenunterschrift

Zur Anerkennung der Eigenunterschrift muss der Antragsteller persönlich anwesend sein.  

Hinweis: Für die aktuelle Gebührenhöhe kontaktieren Sie uns bitte, da diese wechselkursbedingt abweichen kann.

 

Eine Terminvereinbarung für Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen ist erforderlich!                                                               E-Mail: Duesseldorf.Consulate@mzv.gov.cz oder Tel.: 0211 5669 4239

 

Alle Antragsteller werden gebeten, die Zuständigkeitsbereiche der diplomatischen Vertretungen der Tschechischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.

Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin, Wilhelmstraße44, 10117 Berlin

-   für Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, – unter der Tel.-Nr.: 030/226 38-124

-   für Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern: Bremen, Hamburg,  Schleswig-Holstein – unter der Tel.-Nr.: 030/226 38-115.

Das Generalkonsulat in München, Libellenstraße 1, 80939 München-Freimann, Tel.-Nr.: +498995837232, Webseiten: http://www.mzv.gov.cz/munich, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig.

Das Generalkonsulat in Dresden, Erna-Berger-Straße 1, 01097 Dresden, Tel.-Nr.: +4935165567-0, Webseiten: http://www.mzv.gov.cz/dresden, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig.