Information zur Feststellung der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik
15.03.2023 / 10:46 | Aktualizováno: 08.04.2026 / 10:53
I N F O R M A T I O N zum Verfahren der Feststellung der tschechischen Staatsbürgerschaft und zur Ausstellung der Bescheinigung über die tschechische Staatsbürgerschaft
Der Antrag zur Feststellung der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik und zur Ausstellung der Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik kann bei dem zuständigen Kreisamt des letzten ständigen Wohnsitzes des Antragstellers in der Tschechischen Republik gestellt werden. Für Bürger, die keinen ständigen Wohnsitz in Tschechien hatten, stellt diese Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik das Bürgeramt des Stadtbezirkes Praha 1 aus. Der Antrag kann auch bei der Auslandsvertretung der Tschechischen Republik gestellt werden.
Eine Terminvereinbarung für Antragsteller mit Wohnsitz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen ist erforderlich! E-Mail: Duesseldorf.Consulate@mzv.gov.cz oder Tel.: 0211 5669 4239 (zwischen 14 und 16 Uhr).
Alle Antragsteller werden gebeten, die Zuständigkeitsbereiche der diplomatischen Vertretungen der Tschechischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin
Wilhelmstraße 44, 10117 Berlin, Tel.-Nr.: 030/226 38-124, Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin
- für Antragsteller mit Wohnsitz in den Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Tel.-Nr.: 030/226 38-124
- für Antragsteller mit Wohnsitz in den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein; Tel.-Nr.: 030/226 38-115
Das Generalkonsulat in München
Libellenstraße 1, 80939 München-Freimann, Tel.-Nr.: +498995837232, Webseiten: http://www.mzv.gov.cz/munich
- für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig.
Das Generalkonsulat in Dresden, Erna-Berger-Straße 1, 01097 Dresden, Tel.-Nr.: +4935165567-0, Webseiten: http://www.mzv.gov.cz/dresden, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig.
Der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die tschechische Staatsbürgerschaft kann frühestens am Tag der Volljährigkeit der Person gestellt werden, den Antrag für ein Kind (unter 18 Jahren) stellt sein gesetzlicher Vertreter.
Erforderliche Unterlagen
- Fragebogen zur Feststellung der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik
- Antrag auf Feststellung und Ausstellung der Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik
- Original seiner tschechischen Geburtsurkunde, bzw. die ausländische Geburtsurkunde, versehen mit Beglaubigung (für öffentliche Urkunden, die in den EU-Staaten seit dem 16.02.2019 ausgestellt werden, braucht man keine Apostille-Beglaubigungen mehr) und mit amtlicher Übersetzung in die tschechische Sprache
- im Falle, wenn der Antragsteller verheiratet ist, Original seiner tschechischen Eheurkunde, bzw. die ausländische Eheurkunde, versehen mit Beglaubigung (für öffentliche Urkunden, die in den EU-Staaten seit dem 16.02.2019 ausgestellt werden, braucht man keine Apostille-Beglaubigungen mehr) und amtlicher Übersetzung in Tschechisch
- gültiger Identitätsausweis (Reisepass, Personalausweis)
- Dokumente, die die tschechische Staatsbürgerschaft der Eltern nachweisen können (üblicherweise Kopie des Reisepasses des Elternteiles, Kopien von Geburtsurkunden, Eheurkunde der Eltern, Kopien von alten Heimatscheinen usw.).
Hinweis:
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig.
Die Bearbeitung des Antrags bei den zuständigen tschechischen innerstaatlichen Behörden könnte zeitaufwendig sein.
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Informationen der Konsularabteilung und Informationen zur tschechischen Staatsangehörigkeit finden Sie unter: Innenministerium der Tschechischen Republik