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Einreisebestimmungen für die Tschechische Republik

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 08.11.2020 / 01:00.)

Die Regierung der Tschechischen Republik hat ab dem 05.10.2020 einen 30-tägigen Notstand ausgerufen. Touristische Reisen nach Tschechien sind ab dem 22. Oktober bis 3. November 2020 nicht möglich. Grenzkontrollen werden nicht durchgeführt.

Touristische Reisen nach Tschechien sind ab dem 22. Oktober bis 3. November 2020 nicht möglich.

Es besteht ab 22. Oktober 2020 eine Ausgangssperre, außer für Wege zur Arbeit, zur Familie, zum Arzt oder Einkaufen. Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt.

Es gelten zahlreiche Ausnahmemaßnahmen des Gesundheitsministeriums  zu Abstandhalten, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zu Veranstaltungen usw.

In ganz Tschechien besteht die Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann und in allen Innenräumen einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Maskenpflicht besteht nicht in Wohnungen und Unterkünften (z. B. Hotelzimmern). Über Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.

Einreisen aus Deutschland (sowie weiteren EU- und Schengenstaaten) sind ohne Angabe von Gründen möglich und grundsätzlich auch ohne Vorlage eines COVID-PCR-Test.

In Tschechien ist seit dem 15.06.2020 das sog. Ampel-System in Kraft, laut dem alle Länder sowie ggfs. Landesteile in Risikogruppen entsprechend dem Schweregrad der Entwicklung von Covid-19 eingeteilt werden. Grün wird an sichere Länder vergeben (u.a. Deutschland), und Rot an Länder mit hohem Infektionsrisiko. Die Liste der Länder wird in wöchentlichen Abständen aktualisiert.

Die Einreise ist für alle EU-Staatsangehörige (einschließlich Island, Lichtenstein, Norwegens, der Schweiz und Großbritanniens) und Ausländer mit nachgewiesenem Aufenthalt in einem EU- oder Schengenstaaten der grünen Kategorie grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gestattet, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben.

EU-Staatsangehörige mit nachgewiesenem Aufenthalt in einem Land der roten Kategorie dürfen bis auf genau definierte Ausnahmefälle nicht nach Tschechien einreisen.

Regeln für die Einreise in die Tschechische Republik und ausführliche Informationen finden Sie hier.