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Einführung der Binnengrenzkontrollen an deutschen Landesgrenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 12.11.2024 / 01:00.)

Im Zusammenhang mit dem Anstieg der irregulären Migration in Europa hat die BRD seit dem 16.10.2023 vorübergehend Grenzkontrollen an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz eingeführt. Diese Grenzkontrollen wurden bis zum 15.03.2024 verlängert. Weiter wurden die Grenzkontrollen an der Landesgrenze zu Österreich  bis zum 11.05.2024 verlängert. Diese Maßnahmen sind vorübergehend, koordiniert mit den Nachbarstaaten und sollten zur Bekämpfung der Schleusergruppen dienen.

Diese Maßnahmen wurden von der Bundesinnenministerin der BRD, Nancy Faeser, der Europäischen Kommission gemäß dem Schengener Grenzkodex (Verordnung EU Nr. 2016/399) notifiziert.

Die Bundespolizei führt die Grenzkontrollen stichprobenweise auf Straßen und Autobahnen und in den Zügen durch. Es werden sowohl stationäre Grenzkontrollen, als auch mobile Kontrollen entlang der ganzen Grenze je nach der Situation genutzt. Die Grenzkontrolle kann auch die Kontrolle des Interieurs des Wagens umfassen. Allgemein ist es mit Verzögerungen zu rechnen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Bürger der Tschechischen Republik zur Einreise in die BRD ein gültiges Identitätsdokument (einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass) führen muss.