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Belehrung für Antragsteller über das Recht auf Zugriff zu den personenbezogenen Daten und deren eventuellen Korrektur

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 17.01.2013 / 01:00.)

Jeder Antragsteller hat das Recht auf Zugriff zu seinen personenbezogenen Daten, die über ihn im Zusammenhang mit dem konkreten Verwaltungsverfahren geführt werden, einschließlich des Rechtes auf eine eventuelle Korrektur dieser personenbezogenen Daten.

Jeder Antragsteller hat das Recht auf Zugriff zu seinen personenbezogenen Daten, die über ihn im Zusammenhang mit dem konkreten Verwaltungsverfahren geführt werden, einschließlich des Rechtes auf eine eventuelle Korrektur dieser personenbezogenen Daten.

Sollten diese personenbezogenen Angaben betreffs Zwecks ihrer Verarbeitung unvollständig oder unkorrekt sein, dann kann der Antragsteller eine Erklärung oder eine Behebung dieses Zustandes beantragen. Falls der Antrag für gerechtfertigt erachtet wird, wird die zuständige konsularische Vertretung diesen mangelhaften Zustand unverzüglich beseitigen.

Sollte die zuständige konsularische Vertretung diesem Antrag nicht stattgeben, dann hat der Antragsteller das Recht, sich direkt an das Amt für Schutz der personenbezogenen Angaben der Tschechischen Republik (Úřad pro ochranu osobních údajů ČR) zu wenden.

Nähere Informationen sind auf eine Aufforderung hin von den Mitarbeitern der Konsularabteilung der Botschaft zu erhalten.

Kontakt:

Úřad pro ochranu osobních údajů

Pplk. Sochora 27

CZ - 170 00 PRAHA 7

Tel. Nr.: +420 234 665 555 (Informationen)

Tel. Nr.: +420 234 665 111 (Zentrale)

Fax: +420 234 665 444

E-Mail: posta@uoou.cz

www.uoou.cz