Tschechische Republik erfolgreich gegen Domain-Piraten
23.10.2006 / 17:13 | Aktualizováno: 02.10.2012 / 16:40
Die Tschechische Republik hat unter Federführung ihrer Botschaft in Berlin durch die Rechtsanwalts-kanzlei Wetzel & Metzing in den vergangenen Monaten in mehreren Verfahren vor dem Landgericht Berlin eine Initiative gegen den Missbrauch ihres Staatsnamens zu kommerziellen Zwecken gestartet.
Zwischenzeitlich liegt das erste Urteil in einem von insgesamt fünf Verfahren auf Erlass einer einstwei-ligen Verfügung vor, mit dem das Landgericht Berlin dem Inhaber der Domains tschechische-republik.at, tschechische-republik.ch und tschechische-republik.com bei Androhung eines Ordnungsgel-des bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt hat, zur Kennzeichnung von Internetdomains die Bezeichnung "tschechische-republik" zu verwenden (Urteil des LG Berlin vom 26. 09. 2006, Az. 9 O 355/06).
Der Inhaber der Domains hatte die Domains in einer Internet-Verkaufsplattform zum Kauf angeboten und mit den Domains Werbung für ein Hotelbuchungssystem betrieben.
Dazu der stellvertretende Botschafter der Tschechischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland: "Es ist für uns befremdend, wenn zwischen offiziellen Internetseiten der Tschechischen Republik und privaten Seiten nicht unterschieden werden kann. Deshalb müssen wir uns davor schützen, dass deutsche Firmen oder Privatpersonen Internetdomains registrieren, die mit offiziellen staatlichen Domains der Tschechischen Republik oder ihrer Behörden verwechselt werden können."
Rechtsanwalt Frank Metzing von der Berliner Kanzlei Wetzel & Metzing sieht sich durch das Grundsatzurteil des Landgerichts Berlin in seiner Auffassung bestätigt: "Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber von so erfreulicher Klarheit, dass es auch in einem Berufungsverfahren Bestand haben dürfte. Zwar ist die Bezeichnung 'Tschechische Republik' nicht der eigentliche Staatsname unserer Mandantin, aber sie tritt in der Bundesrepublik und in deutschsprachigen Publikationen beispielsweise der Europäischen Union unter diesem Namen auf, so dass der Gebrauch des Namens 'Tschechische Republik' zur Kennzeichnung von Domains nur ihr zusteht. Es wäre für unsere Mandant-schaft völlig inakzeptabel, wenn ihr Name mit zweifelhaften kommerziellen Aktivitäten im Internet in Verbindung gebracht werden würde."
Das Urteil ist im Volltext und auszugsweise in tschechischer Übersetzung abrufbar.