Territoriale Zuständigkeit für Visaanträge
01.03.2018 | Aktualizováno: 01.03.2018 / 18:21
Die Botschaft der Tschechischen Republik in Bern befindet sich in dem sog. Schengenraum, deswegen gibt es kein Grund, die Schengenvisa in der Schweiz auszustellen.
Tschechische Republik hat in dem sog. Schengenraum acht Visazentren, die beauftragt sind, die Visa- und Aufenthaltsproblematik zu erledigen. Für Ausländer, die in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein leben und ein Visum oder eine Aufenthaltsbewilligung beantragen möchten, ist Botschaft der Tschechischen Republik Wien zuständig. Es ist also notwendig, sich in der Visa- und Aufenthaltsproblematik an diese tschechische Vertretungsbehörde zu wenden.