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Territoriale Zuständigkeit für Visaanträge

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 28.02.2018 / 01:00.)

Dank der Möglichkeit im Rahmen des Schengener Raumes anhand eines einzigen Visums zu reisen, ist es zu der Vereinigung der Visaarbeitsstellen und zu deren Zusammenführung in einzelne sogenannte regionalen Visazentren gekommen.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 2011, werden Visaanträge für die Einreise und für den Aufenthalt in der Tschechischen Republik ausschliesslich in den Konsularabteilungen ausgewählter tschechischer Botschaften im Schengener Raum angenommen und verarbeitet (Athen, Berlin, Bratislava, Brüssel, Madrid, Stockholm, Warschau, Wien).

Diese regionalen Visazentren sind für die folgenden Länder als Sammelstellen anzusehen:  

  • Botschaft der Tschechischen Republik Athen (Griechenland)
  • Botschaft der Tschechischen Republik Berlin (Deutschland, Dänemark)
  • Botschaft der Tschechischen Republik Bratislava (Slowakei, Ungarn)
  • Botschaft der Tschechischen Republik Brüssel (Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Belgien)
  • Botschaft der Tschechischen Republik Madrid (Spanien, Portugal)
  • Botschaft der Tschechischen Republik Stockholm (Schweden, Norwegen, Finnland, Estland, Island)
  • Botschaft der Tschechischen Republik Warschau (Polen, Lettland, Litauen)
  • Botschaft der Tschechischen Republik Wien (Österreich, Italien, Schweiz, Malta, Slowenien)

 

Die konsularische Abteilung Bern bearbeitet seit 01.01.2011 keine Visa- oder Aufenthaltsanträge mehr. Diese Massnahme betrifft Anträge um alle Sorten von Visa und Aufenthalte.

Wir verweisen Sie hiermit höflichst auf das Visazentrum in Wien.