Lohnmeldung für ausländische Dienstleister aus dem EU/EFTA-Raum
17.04.2013 / 17:15 | Aktualizováno: 01.12.2016 / 22:11
(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 30.11.2017 / 01:00.)
Die neuen Verordnungen treten am 15.Mai 2013 in Kraft.
Arbeitgeber aus dem EU/EFTA-Raum müssen künftig für ihre in die Schweiz entsandten Mitarbeiter den Lohn vorgängig melden. Die neuen Verordnungen treten am 15. Mai 2013 in Kraft.
Der Bundesrat hat an Steiner Sitzung vom 16.4.2013 Verordnungen im Bereich der Personenfreizügigkeit dahingehend geändert. Damit ist das vom Parlament am 15. Juli 2012 verabschiedete Bundesgesetz zur Anpassung der flankierenden Massnahmen umgesetzt.
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