Personenstandsurkunden aus der Tschechischen Republik
Für die Ausstellung aller tschechischen Personenstandsurkunden oder Auszügen aus den Matrikel- Registern (beglaubigte Kopien) sind die Standesämter in der Tschechischen Republik zuständig. Wir bitten Sie, die von Ihnen gewünschten Urkunden direkt bei den zuständigen Standesämtern zu beantragen.
Für die Ausstellung aller tschechischen Personenstandsurkunden oder Auszügen aus den Matrikel-Registern (beglaubigte Kopien) sind die Standesämter in der Tschechischen Republik zuständig. Wir bitten Sie, die von Ihnen gewünschten Urkunden direkt bei den zuständigen Standesämtern zu beantragen.
Der schnellste Weg der Urkundenanforderung ist, wenn die Antragsteller ihre Ersuchen direkt an das zuständige Standesamt senden und zwar:
1. Antragsschreiben (siehe Anlagen unten)
2. Fragebogen (siehe Anlagen unten)
3. Nachweis des Rechtsanspruchs
Die Unterlagen sind per Post (nicht per E-Mail) an das zuständige Standesamt zu senden.
Die Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin ist gerne immer bereit, die Adresse des zuständigen Standesamtes zu ermitteln (per E-Mail: berlin.konsulat@mzv.gov.cz oder per Post).
Für die Ahnenforschung sind eher die Auszüge (vom Standesamt angefertigte beglaubigte Kopien) aus dem Personenstandsregister geeigneter, da diese alle eingetragenen Angaben enthalten und für die Ahnenforschung vom größeren Nutzen sind. Wichtig ist jedoch, den tschechischen Begriff zu verwenden (Doslovný výpis z matriky… siehe den Wortschatz unten), sobald Sie einmal den Begriff Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde in Ihrem Antrag oder Fragebogen angeben, stellt das Standesamt eine Urkunde aus.
FRAGEBOGEN BERLIN: für die Antragsteller aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein – Formular siehe Anlagen unten.
FRAGEBOGEN DUESSELDORF: für die Antragsteller aus den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen – Formular siehe Anlagen unten.
FRAGEBOGEN MUENCHEN: für die Antragsteller aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland – Formular siehe Anlagen unten.
FRAGEBOGEN DRESDEN: für die Antragsteller aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – Formular siehe Anlagen unten.
Ein Hinweis: der Rechtsanspruch auf diese Urkunden ist nachzuweisen, denn gemäß §25 des Gesetzes Nr. 301/2000 der Gesetzessammlung dürfen die Urkunden nur an die Antragsteller ausgestellt werden, die es selbst sind (Ablichtung der Personalausweises, bei verheirateten Frauen noch Kopie der Heiratsurkunde) oder die Familienmitglieder der Person (Ehemann/-frau, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Urenkel), sowie die Geschwister der Person oder amtlich bevollmächtigte Personen sind. Falls Sie eine bevollmächtigte Person sind, ist ein Nachweis darüber vorzulegen – z. B. Bestallungsurkunde, Betreuerausweis usw. (im Original oder beglaubigter Ablichtung mit Übersetzung ins Tschechische vom beeidigten Übersetzer), bei privaten Antragstellern z. B. eine Ablichtung der Geburtsurkunde, verheiratete Personen wg. Namensänreung auch noch Kopie der Heiratsurkunde sowie Ausweiskopie (Tochter/Sohn, Schwester/Bruder usw.). Nichten und Neffen, Cousinen und Cousins, Schwager und Schwägerinnen sowie Tanten und Onkel sind diesem Gesetz nach keine berechtigten Personen und müssten dann eine amtliche Anweisung zur Anforderung der Urkunden (z. B. Beschluss / Anforderung vom Gericht, komplett mit Übersetzung ins Tschechische) vorlegen. Die Nachweisdokumente sind dem Antragsschreiben beizulegen.
Bitte senden Sie kein Geld (€) mit (tschechische Behörden dürfen keine Fremdwährungen annehmen). Die Antragsteller werden vom zuständigen tschechischen Standesamt zur Zahlung der Gebühr aufgefordert. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung gemäß den vom Standesamt übermittelten Zahlungsangaben. Bechten Sie bitte, dass Sie Ihre Bank anweisen, dass alle Umrechnungsgebühren der Banken zu Ihren Lasten gehen müssen und nicht von der Summe der Gebühr abgezogen werden dürfen.
Beachten Sie bitte, dass bei der Angabe ungenauer Daten die Ausstellung der Urkunde über längere Zeit dauern kann, ansonsten beträgt die Bearbeitungszeit ca. 1–2 Monate.
Urkundenbegriffe: (unbedingt im Antrag auf tschechisch angeben)
rodný list s vícejazyčným formulářem pro Německo = Geburtsurkunde mit mehrsprachigem Formular für Deutschland
doslovný výpis z matriky narození = Kopie der Geburtsregistrierung
oddací list s vícejazyčným formulářem pro Německo = Heiratsurkunde mit mehrsprachigem Formular für Deutschland
doslovný výpis z matriky manželství = Kopie der Heiratsregistrierung
úmrtní list s vícejazyčným formulářem pro Německo = Sterbeurkunde mit mehrsprachigem Formular für Deutschland
doslovný výpis z matriky úmrtí = Kopie der Sterberegistrierung
Bechten Sie bitte, dass Auszüge nicht mit der Übersetzungshilfe versehen sein können.
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