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Informationen zur Ausstellung eines tschechischen Reisepasses

Informationen zur Ausstellung eines tschechischen Reisepasses

I n f o r m a t i o n e n zur Ausstellung eines Reisepasses der Tschechischen Republik

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann in der Tschechischen Republik bei der zuständigen kommunalen Behörde des letzten Wohnsitzes in der Tschechischen Republik oder bei der nach Wohnsitz  örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Tschechischen Republik gestellt werden. Für Personen, die nie einen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatten, wird der Reisepass vom Magistrat der Stadt Brno ausgestellt. 

Die Abholung erfolgt persönlich bei der Behörde,  bei der der Antrag gestellt wurde, oder bei der zuständigen kommunalen Behörde des letzten Wohnsitzes in der Tschechischen Republik, wenn es während der Antragstellung an der zuständigen Auslandsvertretung der Tschechischen Republik beantragt wurde.

Persönliche Vorsprache des Antragsstellers ist in jedem Fall erforderlich. Eine telefonische Terminvereinbarung  wird dringend empfohlen:

-         für Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern– unter der Tel.-Nr.: 030/226 38-124

-         für Antragssteller mit Wohnsitz in den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein – unter der Tel.- Nr.: 030/226 38-115

Das Generalkonsulat in München, Libellenstraße 1, 80939 München-Freimann, Tel.-Nr.: +498995837232, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig.

Das Generalkonsulat in Dresden, Erna-Berger-Straße 1, 01097 Dresden, Tel.-Nr.: +493516556711, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig.

Das Generalkonsulat in Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 28, 40212 Düsseldorf, tel.: +490 2115669 4239, ist für die Antragsteller mit einem Dauerwohnsitz in den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen zuständig.

Alle Antragsteller werden gebeten, sich an der konsequenten Respektierung der Zuständigkeit der Botschaft/Konsulate in der BRD zu halten.

Gesetzlich ist für die Ausstellung des Reisepasses eine Frist von 30 Tagen nach Antragstellung festgelegt. Werden die Anträge bei ausländischen Vertretungen der Tschechischen Republik gestellt, verlängert sich die Frist um weitere 120 Tage.

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt 10 Jahre vom Ausstellungsdatum,  Pässe für Minderjährige bis 15 Jahren sind für 5 Jahre gültig.

Reisepass mit biometrischen Angaben

enthält vorgeschriebene, maschinell lesbare personenbezogene Daten des Passinhabers.

Erforderliche Unterlagen:

a)      Identitätsausweis - gültiger Reisepass der Tschechischen Republik oder gültiger Personalausweis der Tschechischen Republik, oder mindestens ungültiger Reisepass der Tschechischen Republik oder ungültiger Personalausweis der Tschechischen Republik, der nach 01.01.2014 ausgestellt wurde

b)      Nachweis über Vornamen und Namen (Geburtsurkunde, Eheurkunde)

c)      Nachweis der Staatsangehörigkeit der Tschechischen Republik:

. gültiger Reisepass der Tschechsichen Republik oder

. gültiger Personalausweis der Tschechsichen Republik oder

. Bescheinigung über die tschechische Staatsangehörigkeit, die nach dem 01.01.2014 ausgestellt wurde, oder

. Urkunde über die Erwerbung der tschechischen Staatsbürgerschaft, nicht älter als 1 Jahr.

Besitzt  der Antragsteller  keines der genannten  Dokumente, so kann  er gleichzeitig um  Feststellung der tschechischen Staatsangehörigkeit und um Ausstellung der Urkunde über die Staatsangehörigkeit der Tschechischen Republik ersuchen.

d)      Nachweis über die Personenkennzahl (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Zeugnis über die Erteilung der Personenkennzahl)

e)        Nachweis über Änderung ( z.B. tschechische Eheurkunde), wenn Datenänderung der Grund für die Ausstellung des  Reisepasses ist.

 Hinweis:  Bei  Namensänderung bei Eheschließung  endet die Gültigkeitsdauer des Reisepasses  3  Monate danach.

 

Die Ausstellung des Reisepasses ist gebührenpflichtig:

Reisepass mit biometrischen Angaben:

- für Minderjährige bis 15 Jahre   -   400 CZK

- für Personen älter als 15 Jahre   - 2400 CZK

 

Die Gebühr wird in bar in EUR (nach aktuellem Wechselkurs der Tschechischen Nationalbank) oder per Bankkarte entrichtet.

Die Fotografien der Antragsteller werden direkt an der Konsularabteilung der Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin gemacht.