Erweiterung der Binnengrenzkontrollen an deutschen Landesgrenzen zu allen Nachbarstaaten
16.09.2024 / 09:45 | Aktualizováno: 16.09.2024 / 10:01
Im Zusammenhang mit dem Anstieg der irregulären Migration in Europa hat die BRD seit dem 16.09.2024 vorübergehend Grenzkontrollen an den Grenzen zu allen Nachbarstaaten erweitert. Diese Grenzkontrollen gibt es schon seit 16.10.2023 an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz und seit dem Jahre 2015 an den Grenzen zu Österreich. Jetzt wurden die Binnengrenzkontrollen auch an den westlichen und nördlichen Grenzen Deutschlands eingeführt. Diese Maßnahmen sind vorübergehend, koordiniert mit den Nachbarstaaten und sollten zur Bekämpfung der Schleusergruppen dienen.
Diese Maßnahmen wurden von der Bundesinnenministerin der BRD, Nancy Faeser, der Europäischen Kommission gemäß dem Schengener Grenzkodex (Verordnung EU Nr. 2016/399) notifiziert. An der deutschen Landgrenze zu Österreich sind die temporären Binnengrenzkontrollen aktuell bis zum 11. November 2024 angeordnet, an den Landgrenzen zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zur Republik Polen läuft die Anordnung derzeit bis zum 15. Dezember 2024. An den Grenzen zu anderen Staaten wurden die Grenzkontrollen bis zum 15. März 2025 angemeldet. Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat der BRD.
Die Bundespolizei führt die Grenzkontrollen stichprobenweise auf Straßen und Autobahnen und in den Zügen durch. Es werden sowohl stationäre Grenzkontrollen, als auch mobile Kontrollen entlang der ganzen Grenze je nach der Situation genutzt. Die Grenzkontrolle kann auch die Kontrolle des Interieurs des Wagens umfassen. Allgemein ist es mit Verzögerungen zu rechnen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Bürger der Tschechischen Republik zur Einreise in die BRD ein gültiges Identitätsdokument (einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass) führen muss.