COVID-19: Registrierungspflicht bei Einreise nach Tschechien
16.04.2020 / 15:03 | Aktualizováno: 16.04.2020 / 15:12
(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 11.05.2020 / 02:00.)
Die Regierung der Tschechischen Republik hat ab den 7. April 2020 für Reiserückkehrende in die Tschechische Republik die Pflicht eingeführt, sich zu registrieren. Nach der Einreise gilt für jede Person eine 14tägige Quarantäne.
Die Registrierung dient der Einhaltung der angeordneten Quarantänemaßnahmen. Ausnahmen aus dieser Regel sind auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik zu finden (auf Englisch).
Nach Einreise in die Tschechische Republik aus dem Ausland ist es nicht erlaubt die Öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxidienste zu nutzen, um den Ort der Quarantäne zu erreichen.
In Tschechien gilt während des ausgerufenen COVID-19-Notstandes die Pflicht eine Atemschutzmaske in der Öffentlichkeit zu tragen.
Einreise nach Tschechien während des ausgerufenen COVID-19-Notstandes ist nur in Fällen gestattet, welche auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik genannt werden.