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Visafreie Einreisen

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 31.12.2009 / 01:00.)

in die Tschechische Republik

Für eine Einreise in die Tschechische Republik ist grundsätzlich ein Visum notwendig. Im Falle eines turistischen Aufenthalts im Schengen-Raum bis max. 3 Monate innerhalb von 6 Monaten ist aber kein Visum erforderlich, wenn der Inhaber des Reisedokuments - in der Regel des Reisepasses - von der Visapflicht befreit ist (siehe Verzeichnis der visafreien Länder).

Ohne Rücksicht auf den Zweck und die Aufenthaltsdauer benötigen die Staatsangehörigen der EU-Länder, von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, kein Visum für die Einreise in die Tschechische Republik.

Ausländer, der die Staatsangehörigkeit eines der EU-Länder nicht besitzt und im Besitz einer Bewilligung des dauernden oder langfristigen Aufenthaltes ist, die ein Schengenstaat erteilt hat, darf in die Tschechische Republik visafrei einreisen und sich auf derem Gebiet bis max. 3 Monate aufhalten.

Inhaber eines Schengen-Visums dürfen sich nach der Visaart lang im Schengen-Raum aufhalten, höchstens 3 Monate innerhalb von 6 Monaten seit dem Tag der ersten Einreise in den Schengen-Raum.
Inhaber eines gültigen langfristigen Visums (Typ D), das von einer Behörde eines Schengenstaates oder vom Fürstentum Liechtenstein oder der Schweiz ausgestellt wurde, dürfen visafrei in die Tschechische Republik zum Transitzweck einreisen, falls ihr Aufenthalt im Schengen-Raum 5 Tage nicht überschreitet. Die Gültigkeit der oben erwähnten Visa muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 5 Tage dauern.


Visafreie Länder

Inhaber der nachfolgenden nationalen Reisepässe:

Andorra
Australien
Brunei
El Salvador
Guatemala
Hong Kong - Special Administrative Region
Japan
Kanada
Macao - Special Administrative Region
Monaco
Neuseeland
Nikaragua
San Marino
U.S.A.
Vatikan
Venezuela

benötigen für turistische Reisen in die Tschechische Republik kein Visum (es gilt für den Aufenthaltszweck Beschäftigung nicht). Ihr Aufenthalt im Schengen-Raum kann 3 Monate im Rahmen von 6 Kalendermonaten nicht überschreiten.

Inhaber der nachfolgenden nationalen Reisepässe:

Argentinien
Chile
Costa Rica
Israel
Kroatien
Panama
Republik Korea
Uruguay

benötigen für turistische Reisen in die Tschechische Republik kein Visum (es gilt für den Aufenthaltszweck Beschäftigung nicht). Ihr Aufenthalt in der Tschechischen Republik kann 90 Tage nicht überschreiten.

Inhaber der nachfolgenden nationalen Reisepässe:

Brasilien
Mexico
Paraguay

Antigua und Barbuda

Bahamas

Barbados

Mauritius

Seychellen

St. Kitts und Nevis

benötigen für turistische Reisen in die Tschechische Republik kein Visum (es gilt für den Aufenthaltszweck Beschäftigung nicht). Ihr Aufenthalt in der Tschechischen Republik kann 3 Monate im Rahmen von 6 Kalendermonaten nicht überschreiten.

Inhaber der nachfolgenden nationalen Reisepässe:

Honduras
Malaysia

benötigen für turistische Reisen in die Tschechische Republik kein Visum (es gilt für den Aufenthaltszweck Beschäftigung nicht). Ihr Aufenthalt in der Tschechischen Republik kann 3 Monate nicht überschreiten.

Inhaber der nachfolgenden nationalen Reisepässe:

Singapur

benötigen für turistische Reisen in die Tschechische Republik kein Visum (es gilt für den Aufenthaltszweck Beschäftigungnicht). Ihr Aufenthalt in der Tschechischen Republik kann 30 Tage nicht überschreiten.