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Informationen des Justizministeriums der Tschechischen Republik zur Dolmetscher- und Übersetzertätigkeit

Mit Wirkung zum 1. 1. 2026 ist einer großen Zahl von Übersetzern die Berechtigung zur Ausübung der Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeit erloschen, und zwar im Zusammenhang mit den Bedingungen der neuen gesetzlichen Regelung in diesem Bereich.

Zur Überprüfung der Gültigkeit der Berechtigung von Übersetzern kann das öffentliche Verzeichnis der Gerichtsdolmetscher und Gerichtübersetzer unter folgendem Link genutzt werden: https://seznat.justice.cz/.