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Erweiterung der Binnengrenzkontrollen an deutschen Landesgrenzen zu allen Nachbarstaaten

Im Zusammenhang mit dem Anstieg der irregulären Migration in Europa hat die BRD seit dem 16.09.2024 vorübergehend Grenzkontrollen an den Grenzen zu allen Nachbarstaaten erweitert. Diese Grenzkontrollen gab es schon seit 16.10.2023 an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz und seit dem Jahre 2015 an den Grenzen zu Österreich. Am 16.09.2024 wurden die Binnengrenzkontrollen auch an den westlichen und nördlichen Grenzen Deutschlands eingeführt. Diese Maßnahmen sind vorübergehend, koordiniert mit den Nachbarstaaten und sollten zur Bekämpfung der Schleusergruppen dienen.

Diese Maßnahmen wurden von der Bundesinnenministerin der BRD, Nancy Faeser, der Europäischen Kommission gemäß dem Schengener Grenzkodex (Verordnung EU Nr. 2016/399) notifiziert. An der deutschen Landgrenze zu allen Nachbarstaaten sind die temporären Binnengrenzkontrollen aktuell bis zum 15. März 2025 angemeldet. 

Die Bundespolizei führt die Grenzkontrollen stichprobenweise auf Straßen und Autobahnen und in den Zügen durch. Es werden sowohl stationäre Grenzkontrollen, als auch mobile Kontrollen entlang der ganzen Grenze je nach der Situation genutzt. Die Grenzkontrolle kann auch die Kontrolle des Interieurs des Wagens umfassen. Allgemein ist es mit Verzögerungen zu rechnen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Bürger der Tschechischen Republik zur Einreise in die BRD ein gültiges Identitätsdokument (einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass) führen muss.