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Feststellung der tschechischen Staatsbürgerschaft und Ausstellung der Bescheinigung über die tschechische Staatsbürgerschaft

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 26.02.2018 / 01:00.)

Der Antrag zur Feststellung der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik (CZ) und zur Ausstellung der Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft der tschechischen Republik kann bei dem zuständigen Kreisamt des letzten ständigen Wohnsitzes des Antragsstellers in der tschechischen Republik gestellt werden.

Für Bürger, die bisher keinen ständigen Wohnsitz in Tschechien hatten, stellt diese Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft das Bürgeramt des Stadtbezirkes Praha 1 aus.

Der Antrag kann auch bei der diplomatischen Vertretung der tschechischen Republik im Zuständigkeitsbereich des ständigen Wohnsitzes des Antragsstellers im Ausland gestellt werden. Die persönliche Anwesenheit des Antragstellers ist dabei erforderlich.

Der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die tschechische Staatsbürgerschaft der kann frühestens am Tag der Volljährigkeit der Person gestellt werden, den Antrag für ein Kind (unter 18 Jahren) stellt sein gesetzlicher Vetreter.

Zum ordnungsgemäß ausgefüllten Fragebogen zur Feststellung der tschechischen Staatsbürgerschaft und zur Ausstellung der Bescheinigung über diese Staatsbürgerschaft sind prinzipiell folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Original der tschechischen Geburtsurkunde, bzw. die ausländische Geburtsurkunde, versehen mit Beglaubigung und mit amtlicher Übersetzung in die tschechische Sprache
  • Original des tschechischen Trauscheines, bzw. des ausländischen Trauscheines, versehen mit Beglaubigung und amtlicher Übersetzung ins Tschechische
  • gültiger Identitätsausweis (Reisepass, Personalausweis)
  • Dokumente, die die tschechische Staatsbürgerschaft der Eltern nachweisen können.

Hinweis:
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig.
Die Bearbeitung des Antrags bei den zuständigen tschechischen Behörden könnte zeitaufwendig sein. 

Wir empfehlen eine telefonische Konsultation und Terminabsprache unter der Telefonnummer 031-350 40 70 im Voraus.