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Kontaktvermittlung zu lebenden Personen, die in der Tschechischen Republik wohnhaft sind

(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 28.02.2018 / 01:00.)

Die Botschaft kann aus Personendatenschutzgründen nicht die Einwohnerevidenz dazu verwenden, um die Kontakte von alten Freunden, Bekannten oder von Familienmitgliedern, die sich lange nicht gemeldet haben, oder von deren möglichen Existenz die im Ausland lebenden Verwandten erst nach Jahren informiert wurden, zu vermitteln.

Es gibt einen Weg der Kontaktvermittlung, der in der Kompetenz des Innenministeriums der Tschechischen Republik ist.

Ein tschechischer Staatsangehörige kann eine Anfrage für die Kontaktvermittlung mit einem anderen tschechischen Staatsangehörigen stellen.

Die Dokumentation ist nur auf tschechisch erhältlich und die Anfrage kann nicht von der Botschaft vermittelt werden, da diese ausschliesslich in Tschechien eingereicht werden kann.

Nähere Informationen (auf Tschechisch) können Sie hier finden.

Eine inoffizielle Liste der Dolmetscher, die in der Schweiz die tschechische Sprache übersetzen, kann auch unseren webseiten entnommen werden. Die Tarife können sich unterscheiden. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.