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Erbensuche im Rahmen eines Nachlassverfahrens

Die Botschaft der Tschechischen Republik in Bern hat aus Personenschutzgründen keine Möglichkeit, Personen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik auszusuchen oder ihre Adressen einem Notar oder Gericht mitzuteilen.
 

Für die Notare oder Nachlassgerichte der fremden Staaten gibt es allerdings die Möglichkeit, die evtl. Erbfolger in Tschechien ausschliesslich im Rahmen eines Nachlassverfahrens auszusuchen.

 

Der schriftliche Antrag ist

beim Justizministerium der Tschechischen Republik

oder im Rahmen des direkten Gerichtsverkehr

bei dem örtlich zuständigen tschechischen Gericht zu stellen.