Konsularinfos
Ausländische Staatsbürger können sich sowohl an die Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin als auch an die anderen diplomatischen Vertretungen der Tschechischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland mit den folgenden Anliegen wenden:
Beglaubigungen, standesamtliche Angelegenheiten, Feststellung der tschechischen Staatsbürgerschaft, tschechisches Führungszeugnis
Alle Antragsteller sowie Behörden werden gebeten, die örtliche Zuständigkeit der diplomatischen Vertretungen der Tschechischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten – siehe bitte die Webseite https://mzv.gov.cz/berlin.
Für Visaangelegenheiten ist nur das Generalkonsulat der Tschechischen Republik in Dresden zuständig. Staatsbürger der EU und des EWR dürfen in die Tschechische Republik ohne Visum nur mit ihren gültigen Reisepässen oder Personalausweisen bzw. vorläufigen Reisepässen oder Personalausweisen einreisen, diese müssen jedoch mindestens noch am Ausreisetag gültig sein.
Mehr Informationen zu diesen Themen finden Sie in den einzelnen Rubriken auf der Webseite https://mzv.gov.cz/berlin.
Kontaktangaben:
Konsularabteilung der Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin, Hausvogteiplatz 10, 10117 Berlin,
der Eingang zur Konsularabteilung für die Öffentlichkeit: Jerusalemer Straße 16, 10117 Berlin.
Tel. 030 22638 0, Fax 030 22638 161
E-Mail: berlin.konsulat@mzv.gov.cz
Sprechstunden: Mo-Fr 8:30-11:00 Uhr (außer den tschechischen Feiertagen – 01.01., Ostermontag, 01.05., 08.05., 05.07., 06.07., 28.09., 28.10.,17.11., 24.12. - 26.12.)
Notdienst des Konsularischen Operations- und Informationszemtrums des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik außerhalb der Sprechstunden der Botschaft: Tel. +420 222 420 222
Die Konsularabteilung ist für die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wohnenden Antragsteller zuständig.
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