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Photo: Study in Czechia
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Bilaterales Abkommen: Stipendien für Studierende und Doktoranden aus Deutschland fürs Studium in Tschechien

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik (MoEYS) bietet Stipendien für Studierende oder Absolventen deutscher Hochschulen an, die an einer tschechischen staatlichen Hochschule studieren oder forschen möchten im akademischen Jahr 2025/26.

Dedline für den Online-Antrag: 15. März 2025

WAHL DER HOCHSCHULE UND DES STUDIENPROGRAMMS:

  • Die Bewerber müssen einen Studiengang wählen, der mit dem Fachgebiet, das sie studieren oder an ihrer Heimatuniversität studiert haben, in Zusammenhang steht. Je nach ihren akademischen Qualifikationen und Präferenzen belegen sie in der Regel Kurse, die nicht zu einem Abschluss führen (Non-Degree-Kurse), oder führen unabhängige Forschungstätigkeiten durch.
  • Bewerber können für die Dauer des Studiums auch zu regulären Studiengängen (insbesondere Promotionsstudiengängen) zugelassen werden. Die Zulässigkeit dieser Alternative hängt von der Entscheidung der aufnehmenden Hochschule ab.
  • Die Zulassungsbedingungen und die Anforderungen an die Unterrichtssprache werden von den aufnehmenden Hochschulen autonom festgelegt, die selbst entscheiden, ob sie Bewerber im Rahmen des MoEYS-Stipendienprogramms akzeptieren.
  • Die Zulassung zu Kunsthochschulen kann etwas eingeschränkt sein, da die Bewerber anspruchsvolle Bedingungen erfüllen und Talent nachweisen müssen. Bewerber für die Zulassung zu künstlerischen Studiengängen müssen daher zusammen mit ihrem Stipendienantrag einen Nachweis ihrer künstlerischen Arbeit einreichen, z. B. ein Foto, eine Video-/Audioaufnahme einer musikalischen Darbietung usw.

UNTERRICHTSSPRACHE:

  • Die Hauptunterrichtssprache ist Tschechisch.
  • Stipendiaten können auch zu einigen Kursen in englischer Sprache zugelassen werden. Die Zulassung zu Kursen und Programmen mit Unterricht in englischer Sprache ist nur möglich, wenn die betreffende Gastfakultät von sich aus beschließt, dem künftigen Stipendiaten die Studiengebühren für die Dauer des Stipendiums zu erlassen. Das Stipendium beinhaltet einen Zuschuss pro Stipendiat, der vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport direkt an die Gasthochschule gezahlt wird.

 

WIE BEWERBEN SIE SICH?

1. Wählen Sie die tschechische öffentliche Universität oder ihre spezifische Fakultät, an der Sie Ihren Studienaufenthalt absolvieren möchten.

  • Informieren Sie sich vor der Einreichung Ihrer Bewerbung über die Anforderungen der von Ihnen bevorzugten Fakultät/Universität, die nicht in Fakultäten für Austauschstudenten unterteilt ist (z. B. in welchen Studiengang Sie als Austauschstudent eingeschrieben werden können, welche Dokumente die Universität verlangt, ob es nicht notwendig ist, sich in das interne System der Universität einzuschreiben, ob Sie sich um eine Unterkunft in einem Studentenwohnheim bewerben können usw.).
  • Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, sich mit dem jeweiligen Fachbereich/Institut oder einer anderen Stelle der Universität in Verbindung zu setzen und um ein so genanntes Einladungsschreiben/eine vorläufige Annahmebestätigung zu bitten, die Ihrem Stipendienantrag beigefügt wird. Dieses Dokument ist kein obligatorischer Anhang, erhöht aber die Chancen auf ein Stipendium erheblich.
  • Vergessen Sie nicht, die Universität darüber zu informieren, dass Sie sich für ein MIT-Stipendium bewerben wollen.

2. Füllen Sie den Stipendienantrag in diesem Online-System aus. Der Antrag muss auf Tschechisch oder Englisch ausgefüllt werden.

3. Laden Sie alle erforderlichen Anhänge hoch (in Tschechisch oder Englisch). Informieren Sie sich rechtzeitig über die Anforderungen an die einzelnen Dokumente - einige Dokumente müssen von Dritten unterzeichnet werden.

4. Reichen Sie Ihre Bewerbung spätestens bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist online ein (Submit).

5. Behalten Sie den Status Ihrer Bewerbung im Auge. Sie werden per E-Mail über jede Änderung des Status informiert. Vergewissern Sie sich stets, dass Sie keine Informationen ausfüllen müssen usw.

 

WIE WIRD DER ANTRAG BEWERTET:

1. Die Bewerbung wird von der Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin geprüft, die sie bei fehlenden Angaben zur Vervollständigung an den Bewerber zurückschicken kann. Außerdem schlägt sie die Verteilung des Stipendienkontingents auf die Bewerber vor. Nach der Bewertung wird eine Liste der für das Stipendium nominierten Bewerber sowie eine Liste der Ersatzbewerber erstellt. Nicht förderfähige und/oder qualitativ minderwertige Bewerbungen werden abgelehnt.

2. Der nächste Schritt ist die Bewertung der Bewerbungen durch das MoEYS, das in begründeten Fällen eine Änderung der Stipendiendaten oder der aufnehmenden Hochschule vorschlagen kann (z. B. wenn eine Zulassung zum bevorzugten Studiengang des Bewerbers nicht möglich ist).

3. Die Bewerbungen werden dann an die einzelnen Hochschulen weitergeleitet, die sie entsprechend den Präferenzen der Bewerber und/oder den Empfehlungen des MoEYS prüfen.

4. Die Hochschule bewertet die Relevanz und Qualität der Bewerbung und entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Bewerbers. Bitte beachten Sie, dass die Hochschulen ihre Entscheidungen autonom treffen und dass gegen ihre Entscheidung kein Rechtsmittel möglich ist. Die Hochschule kann sich direkt mit dem Bewerber in Verbindung setzen, um weitere Informationen anzufordern oder die Unterlagen zu vervollständigen. Die Hochschule wird den angenommenen Bewerbern Folgendes bestätigen

  • das Datum des Studien-/Forschungspraktikums,
  • das Studienprogramm, dem der Bewerber zugewiesen wird,
  • die Studiensprache,
  • ob ihm/ihr eine Unterkunft im Wohnheim zur Verfügung gestellt wird.

5. Das Ergebnis des Bewertungsverfahrens:

  • Die Entscheidung legt die Höhe des Stipendiums fest, bestätigt die aufnehmende Universität und legt die Rechte und Pflichten des Stipendiaten fest oder
  • die Ablehnung des Antrags. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums, und gegen die Ablehnung einer Bewerbung ist kein Rechtsmittel möglich.

 

Wer kann sich bewerben

Im Rahmen der Stipendien für ein Studium in der Tschechischen Republik, die im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen vergeben werden

Vorgesehen für: Bachelor-Studiengang, Master-Studiengang, Doktoratsstudiengang, Absolvent

Spezifikationen

Um ein Stipendium können sich Studierende bewerben, die an einer deutschen Hochschule in einem Bachelor-, (weiterführenden) Master- oder Promotionsstudiengang eingeschrieben sind.

Darüber hinaus können sich auch Studierende deutscher Staatsangehörigkeit bewerben, die in Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengängen an tschechischen staatlichen Hochschulen eingeschrieben sind.

Land der Bewerbung: Deutschland

Mindestaufenthaltsdauer [Monat]: 3

Maximale Aufenthaltsdauer [Monat]: 9

 

Stipendium

wird von der aufnehmenden Einrichtung gezahlt

Periodizität der Zahlung: Monatlich

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem erreichten Bildungsniveau des Antragstellers:

12 000 CZK für Studierende, die noch keinen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben

13 000 CZK für Inhaber eines Masterabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses, sofern sie sich nicht für einen anderen Bachelor- oder Masterstudiengang in der Tschechischen Republik einschreiben.

Das Stipendium ist zur Deckung der eigenen Lebenshaltungskosten der Stipendiaten in der Tschechischen Republik bestimmt. Die Stipendiaten haben die Möglichkeit der Unterbringung in Studentenwohnheimen und der Verpflegung in Studentenkantinen. Die Stipendiaten sind von den Studiengebühren befreit.

GESUNDHEITSVERSICHERUNG: Die Gesundheitsversorgung von EU-/EWR-Bürgern, die in ihrem eigenen Land ordnungsgemäß versichert sind, erfolgt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates in ihrer geänderten Fassung und ihrer Durchführungsverordnung, der Verordnung Nr. 987/2009, geändert durch die Verordnung Nr. 465/2012. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Krankenversicherungsamtes. Die Bestimmungen der oben genannten Verordnungen gelten nicht für Rückführungskosten, so dass es ratsam ist, zu diesem Zweck eine Versicherung abzuschließen. Bürger aus Nicht-EU/EWR-Staaten müssen eine Reisekrankenversicherung abschließen, die die Kosten für eine umfassende medizinische Versorgung während des gesamten Aufenthalts in der Tschechischen Republik (sowie die Kosten für einen Rücktransport aus medizinischen Gründen) abdeckt. Detaillierte Informationen über den Mindestumfang der Pflichtversicherung finden Sie auf den Websites des Außenministeriums und des Innenministeriums oder können von der Konsularabteilung der tschechischen Botschaft im betreffenden Land zur Verfügung gestellt werden.

 

AUSZAHLUNG DER STIPENDIEN:

Das Stipendium wird von der aufnehmenden Universität nach der Ankunft und Einschreibung des Stipendiaten an der Fakultät ausgezahlt. Der Zeitplan und die Zahlungsmodalitäten variieren von Fakultät zu Fakultät - bei Fragen wenden Sie sich daher bitte direkt an die Zieluniversität.

Das Ministerium für Bildung erstattet keine Reisekosten.

 

Liste der benötigten Antragsbeilagen:

01_Vitae mit Schwerpunkt auf akademischer Bildung

02_Liste der Fachpublikationen

03_Studien-/Forschungsplan

04_Empfehlungsschreiben des Hochschullehrers 1

05_Empfehlungsschreiben des Hochschullehrers 2

06_Kopie des Abschlusszeugnisses des letzten abgeschlossenen Studiums

07_Beglaubigtes Transcript of Records

08_Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass)

09_Einladungsschreiben/Bestätigung der vorläufigen Zulassung

10_Anderes

 

Näheres zu den Beilagen auf der Webseite der Ausschreibung hier