Politisches System
27.02.2014 / 18:45 | Aktualizováno: 27.02.2014 / 18:44
(Artikel aus dem Archiv, Gültigkeit abgelaufen 11.06.2015 / 02:00.)
Über den Präsidenten, die Regierung und das Parlament; einschließlich der aktuellen politischen Lage.
Der Präsident
wird vom Parlament auf einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern (Abgeordnetenhaus + Senat) für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er darf höchstens zwei Wahlperioden lang im Amt sein. Er ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Die Macht des Präsidenten ist eingeschränkt, sein wichtigstes Instrument ist das Vetorecht bei bereits vom Parlament verabschiedeten Gesetzen, ausgenommen bei Verfassungsgesetzen. Diese Macht wird in der Zeit Verfassungs- oder politischer Krisen aufgehoben.
Am 28. Februar 2003 wurde Václav Klaus für die erste Wahlperiode zum Präsidenten der Tschechischen Republik gewählt. Am 15. Februar 2008 wurde er erneut für den zweiten Präsidentschaftszeitraum gewählt. Im Januar 2013 fand in der Tschechischen Republik die erste Direktwahl des Präsidenten statt. Neun Kandidaten nahmen an der Präsidentschaftswahl teil. Im ersten Wahlgang erreichte kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen. Zur zweiten Runde gingen zwei Kandidaten vor – Miloš Zeman und Karel Schwarzenberg. Die Wahl gewann mit 54,80% der ehemalige Ministerpräsident Tschechiens (1998 – 2002) Miloš Zeman.
Die Regierung
ist das oberste Organ der Exekutive. Sie setzt sich aus dem Ministerpräsidenten, seinem Stellvertreter und den Ministern zusammen. Sie koordiniert und leitet die Tätigkeit der Ministerien und der zentralen Organe der Staatsverwaltung.
Nach den Parlamentswahlen am 28. und 29. Mai 2010 hat am 13. Juli 2012 der Präsident der Tschechischen Republik Václav Klaus die Regierung unter der Leitung des Premierministers Petr Nečas ernannt. Drei Parteien bildeten die Koalitionsregierung: Občanská demokratická strana (ODS, Demokratische Bürgerpartei), TOP 09 und Věci veřejné (VV, Öffentliche Angelegenheiten).Nach einer innenpolitischen Krise hat am 17. Juni 2013 der Ministerpräsident Petr Nečas seinen Rücktritt angekündigt. Darauffolgend hat Präsident Miloš Zeman am 10. Juli 2013 eine Übergangsregierung genannt und am 25.-26. Oktober 2013 fanden die vorgezogenen Parlamentswahlen ins das Abgeordnetenhaus statt.
Das Parlament
verabschiedet für die Tschechische Republik geltende Gesetze und billigt wichtige internationale Abkommen. Es setzt sich aus zwei Kammern zusammen - dem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Zur Beschlussfassung einer Kammer ist die einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten oder Senatoren erforderlich. Zur Beschlussfassung über ein Verfassungsgesetz oder zur Billigung eines internationalen Abkommens ist eine Mehrheit von 60 % aller Abgeordneten bzw. Senatoren notwendig.
Gesetzentwürfe werden in der Abgeordnetenkammer eingebracht (von einzelnen Abgeordneten, einer Abgeordnetengruppe, dem Senat, der Regierung oder der Vertretungskörperschaft einer höheren territorialen Einheit). Ein von der Abgeordnetenkammer verabschiedeter Gesetzentwurf wird dem Senat zugeleitet. Dieser kann ein Veto einlegen, den Entwurf mit Änderungsvorschlägen zurückleiten oder ihn billigen.
Die Wahlen in das Abgeordnetenhaus und in den Senat finden durch geheime Stimmabgabe auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts statt. Politische Parteien müssen bei der Wahl ins das Abgeordnetenhaus fünf Prozent der gültigen Stimmen erlangen, um einen Sitz in dieser Kammer zu erhalten. Der Senat wir nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt. Das Wahlrecht für beide Kammern besitzt jeder Bürger der Tschechischen Republik, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. In das Abgeordnetenhaus kann jeder Bürger der Tschechischen Republik gewählt werden, der das 21. Lebensjahr vollendet hat, in den Senat jeder Bürger der Tschechischen Republik, der das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Das Abgeordnetenhaus besteht aus 200 Abgeordneten, die für die Dauer von vier Jahren gewählt werden.
Die Sitzverteilung der Parteien anhand der Ergebnisse der Wahlen vom 25. und 26. Oktober 2013:
ČSSD: 20,45% - 50 Sitze
Česká strana sociálně demokratická – Tschechische sozialdemokratische Partei
Vorsitzender: Bohuslav Sobotka (seit März 2011)
ANO 2011: 18,65% - 47 Sitze
Ano 2011 – Ano 2011
Vorsitzender: Andej Babiš (seit Mai 2012)
KSČM: 14,91% - 33 Sitze
Komunistická strana Čech a Moravy – Kommunistische Partei Böhmens und Mährens
Vorsitzender: Vojtěch Filip (seit Oktober 2005)
TOP 09: 11,99% - 26 Sitze
TOP 09 – TOP 09
Vorsitzender: Karel Schwarzenberg (seit November 2009)
ODS: 7,72% - 16 Sitze
Občanská demokratická strana – Demokratische Bürgerpartei
Vorsitzender: Petr Fiala (seit Januar 2014)
Úsvit: 6,88% - 14 Sitze
Úsvit – Úsvit
Vorsitzender: Tomio Okamura (seit Juni 2013)
KDU–ČSL: 6,78% - 14 Sitze
Křesťanská a demokratická unie – Československá strana lidová – Christliche demokratische Union – Tschechoslowakische Volkspartei
Vorsitzender: Pavel Bělobrádek(November 2010)
Die Sitzverteilung der Parteien anhand der Ergebnisse der Wahlen vom 28. und 29. Mai 2010 war folgend:
ČSSD: 22,09 % - 56 Sitze
Česká strana sociálně demokratická – Tschechische sozialdemokratische Partei
Vorsitzender: Bohuslav Sobotka (seit März 2011)
ODS: 20,22 % - 53 Sitze
Občanská demokratická strana – Demokratische Bürgerpartei
Vorsitzender: Petr Nečas (seit Juni 2010)
TOP 09: 16,71 % - 41 Sitze
TOP 09 – TOP 09
Vorsitzender: Karel Schwarzenberg (seit November 2009)
KSČM: 11,27 % - 26 Sitze
Komunistická strana Čech a Moravy – Kommunistische Partei Böhmens und Mährens
Vorsitzender: Vojtěch Filip (seit Oktober 2005)
VV: 10,88 % - 24 Sitze
Věci veřejné – Öffentliche Angelegenheiten
Vorsitzender: Radek John (seit Juni 2009)
Der Senat besteht aus 81 Senatoren, die für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden. Alle zwei Jahre wird ein Drittel der Senatoren gewählt.
Die letzten Wahlen fanden im März 2011 statt, die nächsten Wahlen werden im Herbst 2012 erwartet. Die folgenden Daten zeigen die aktuelle Zusammensetzung des Senats:
ČSSD: 45,68 % - 37 Sitze
Česká strana sociálně demokratická – Tschechische sozialdemokratische Partei
Vorsitzender: Bohuslav Sobotka (seit März 2011)
ODS: 27,16 % - 22 Sitze
Občanská demokratická strana – Demokratische Bürgerpartei
Vorsitzender: Petr Nečas (seit Juni 2010)
Ohne politische Zugehörigkeit: 16,05 % - 13 Sitze
KDU-ČSL: 4,94 % - 4 Sitze
Křesťanská demokratická unie–Česká strana lidová – Christlich-demokratische Union–Tschechische Volkspartei
Vorsitzender: Pavel Bělobrádek (seit November 2010)
KSČM: 2,47 % - 2 Sitze
Komunistická strana Čech a Moravy – Kommunistische Partei Böhmens und Mährens
Vorsitzender: Vojtěch Filip (seit Oktober 2005)
Severočeši.cz: 1,23 % - 1 Sitz
Severočeši.cz - Nordböhmer
Vorsitzender: dezentrale Leitung
STAN: 1,23 % - 1 Sitz
Starostové a nezávislí – Die Bürgermeister und die Unabhängigen
Vorsitzender: Petr Gazdík (seit Juni 2010)
http://www.starostove-nezavisli.cz/
TOP 09: 1,23 % - 1 Sitz
Vorsitzender: Karel Schwarzenberg (seit November 2009)
Die Oberste Kontrollbehörde ist ein unabhängiges Kontrollorgan. Ihr obliegt die Kontrolle des Wirtschaftsgeschehens im staatlichen Eigentum und die Erfüllung des staatlichen Haushaltsplanes. Sie kontrolliert, wie die Mittel im Staatshaushalt der Tschechischen Republik eingebracht und verwendet werden.
Die Tschechische Nationalbank ist die zentrale Bank des Staates. Ihr Hauptziel ist es, Stabilität und Kaufkraft der Währung zu erhalten. Bei der Verfolgung dieses Zieles ist sie unabhängig von der Regierung. Die Mitglieder des Bankrats werden vom Präsidenten ernannt.
Das Verfassungsgericht ist Organ der Rechtsprechung zum Schutze der Verfassungsordnung. Es setzt sich aus fünfzehn für zehn Jahre ernannten Richtern zusammen. Die Richter werden vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats ernannt. Die Richter sind in ihren Entscheidungen nur durch Verfassungsgesetze, internationale Abkommen und durch die Regeln für Verfahren vor dem Verfassungsgericht gebunden.
Das Oberste Gericht ist das höchste Organ der Gerichtsbarkeit mit allen Befugnissen, die in die Zuständigkeit der Gerichte fallen, mit Ausnahme von Angelegenheiten, die dem Verfassungsgericht oder dem Obersten Verwaltungsgericht obliegen. Bei seinen Entscheidungsfindungen ist jeder Richter nur durch das Gesetz gebunden, er ist berechtigt, die Übereinstimmung einer anderen Rechtsvorschrift mit dem Gesetz zu beurteilen.