Auszahlung der Rente auf das Bankkonto von in der Slowakei und in Österreich wohnhaften LeistungsbezieherInnen - Änderung ab Juni 2026

LeistungsbezieherInnen mit Wohnsitz in der Slowakei (ab dem 1. Januar 2026) sowie in Österreich (ab dem 24. Juni 2026) müssen der Tschechischen Sozialversicherungsanstalt (ČSSZ) KEINE Lebensbescheinigung mehr vorlegen.


Die Rentenzahlung auf ein Bankkonto erfolgt regelmäßig einmal monatlich. Die ČSSZ übermittelt der Tschechischen Nationalbank (ČNB) zwischen dem 24. und 25. Tag des jeweiligen Kalendermonats den Auftrag zur Überweisung der Rentenzahlung. Der Rentenbetrag wird den Konten der Leistungsbezieher innerhalb von drei Arbeitstagen gutgeschrieben.

Hinweis: Die ČSSZ schloss im Jahr 2021 mit der slowakischen Sozialversicherungsanstalt eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des bilateralen elektronischen Datenaustauschs. Diese umfasst auch den gegenseitigen elektronischen Austausch von Daten über Todesfälle von Personen, denen die ČSSZ bzw. die slowakische Sozialversicherungsanstalt Rentenleistungen aus dem jeweils anderen Staat auszahlt.

Seit dem 24. Juni 2026 ist eine entsprechende Vereinbarung auch mit den österreichischen Pensionsversicherungsträgern in Kraft. Aus diesen Vereinbarungen ergeben sich für Leistungsbezieher mit Wohnsitz in der Slowakei und in Österreich besondere (begünstigte) Bedingungen für den Nachweis des Anspruchs auf Rentenzahlung.

Darüber hinaus ermöglicht eine Änderung der tschechischen Rechtsvorschriften ab dem 1. Januar 2026 eine weitere wesentliche Vereinfachung des Verfahrens. Über diese Änderungen wurden die

betroffenen Leistungsbezieher durch Schreiben informiert, die an ihre Wohnanschriften in der Slowakei bzw. in Österreich versandt wurden.

Weitere Informationen finden Sie auf der deutschsprachigen Website der Tschechischen Sozialversicherungsanstalt (ČSSZ).