Unzureichend identifizierten Eigentümer im Grundbuch der Tschechischen Republik – Frist zur Geltendmachung der Ansprüche der Eigentümer oder deren Erben bis zum 31.12.2023
,05.10.2023 / 10:17 | Aktualizováno: 05.10.2023 / 10:23
Auf der Webseite des Amtes für die Vertretung des Staates in Vermögensangelegenheiten (ÚZSVM) befindet sich eine Liste der Liegenschaften mit unzureichend identifizierten Eigentümern. mehr ►