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Änderungen bei den Gebühren für PKW ab 1. März 2024

im Zusammenhang mit der Novelle des Gesetzes Nr. 13/1997 Slg. über Straßen, die am 1. März 2024 in Kraft treten wird, möchten wir Sie darüber informieren, dass Fahrzeuge, die Strom oder Wasserstoff als Kraftstoff in Kombination mit einem anderen Kraftstoff verwenden, nicht mehr von der Zahlung der Zeitgebühr befreit sind, auch wenn die CO2-Emissionen im kombinierten Betrieb unter 50 g/km liegen (z.B. Plug-in-Hybrid). Nur Fahrzeuge mit Null CO2-Emissionen bleiben befreit.
 

Für Betreiber dieser Fahrzeuge, die die Ankündigung über die Befreiung von der Zeitgebühr eingereicht haben, wird diese Befreiung daher automatisch am 29. Februar 2024 enden.

Aus den oben genannten Gründen muss für diese Fahrzeuge ab dem 1. März 2024 vor der Benutzung einer mautpflichtigen Straße in der Tschechischen Republik eine Zeitgebühr in der Form einer elektronischen Vignette zu einem ermäßigten Satz von 25 % des vollen Zeitgebührensatzes bezahlt werden.

Die Preise der einzelnen elektronischen Vignetten, die ab dem 1. März 2024 gültig sind, finden Sie unter https://edalnice.cz/de/neuigkeiten-im-jahr-2024/index.html.